this post was submitted on 24 Sep 2023
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Deutschland

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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.

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[–] [email protected] -4 points 1 year ago (1 children)

Azubis bekommen kein Gehalt sondern eine Ausbildungsvergütung. Auch, wenn das gerne gemacht wird, kann man aus der Ausbildungsvergütung keinen Stundenlohn errechnen.

[–] [email protected] 8 points 1 year ago (3 children)

Auszubildende leisten eine vertraglich geregelte Menge von Arbeitsstunden und bekommen dafür Geld von ihrem Arbeitgeber/Ausbildungsbetrieb. Ob man das jetzt Gehalt, Lohn oder Ausbildungsvergütung nennt würde ich mal für unerheblich halten, denn von vielen dieser Auszubildenden wird erwartet, dass sie allein von dieser Summe ihre gesamten Lebenshaltungskosten stemmen. Was in vielen Fällen witzlos bis absolut utopisch ist.

[–] [email protected] 5 points 1 year ago

Ist halt der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Theoretisch ist ein Azubi "angestellt" um zu lernen. 1-2 Tage pro Woche Berufsschule, den Rest der Zeit zu einem nicht unerheblichen Teil lernen, üben, mal ein Werkstück versauen und von erfahrenen Kollegen unterrichtet werden.
In der Praxis sind Azubis oft billige Arbeitskräfte für niedere Tätigkeiten, an denen man seinen Frust ablassen kann. Neuster Trick im Repertoire: Eine Verkürzung verhindern, weil ein Azubi im 3. Jahr im Vergleich zu den Kosten besonders viel einbringt. Dabei sollte man eigentlich meinen, dass man seine Besten besonders fördert...
Und der Witz an der Sache ist ja, dass das alles gar nicht sein muss. Wenn man Azubis gut ausbildet, hat man schnell fähige Arbeitskräfte, die selbst bei überdurchschnittlicher Vergütung Gewinn erwirtschaften und nach der Ausbildung gerne da bleiben. Aber stattdessen weint man lieber über Arbeitskräftemangel.

[–] [email protected] 3 points 1 year ago (2 children)

Auszubildende stehen in einem Lehrverhältnis zum Betrieb, nicht in einem Arbeitsverhältnis, das ist der Unterschied. Die Auszubildenden sollen in erster Linie lernen, auch wenn viele Unternehmen sie als Arbeitskräfte einsetzen und wie selbstverständlich in der Schichtplanung berücksichtigen und/oder "Arbeitsstunden" aufrechnen.

denn von vielen dieser Auszubildenden wird erwartet, dass sie allein von dieser Summe ihre gesamten Lebenshaltungskosten stemmen.

Ja, das ist natürlich Unsinn und funktioniert nicht.

[–] [email protected] 1 points 1 year ago (2 children)

Wenn Auszubildende die gleiche Arbeitstätigkeit, wie Festangestellte durchführen, dann muss dass doch als Arbeit gelten

[–] [email protected] 1 points 1 year ago

Rechtlich halt eben nicht. Und die gleiche Arbeitstätigkeit sollte es eigentlich auch nicht sein. Es gibt einen Lehrplan der von Schule und Betrieb gleichermaßen erfüllt werden muss.

[–] [email protected] 1 points 1 year ago* (last edited 1 year ago)

Azubis arbeiten lediglich 60% in den ersten paar Lehrjahren in denen sie 2 von 5 Arbeitstagen in die Schule gehen (3/5 Tagen= 60%). Warum sollte ein Arbeitgeber jemanden in Vollzeit bezahlen der einen Großteil der Zeit nicht da ist?

[–] [email protected] 1 points 1 year ago (1 children)

Ist das nicht völlig egal? Der Azubi verbringt da seine ganze Woche, also muss er von dem Geld seinen Lebensunterhalt stemmen können. Alles andere ist doch Augenwischerei.

[–] [email protected] 1 points 1 year ago

Das sind aber zweierlei Dinge. Wie gesagt: Azubis bekommen kein Gehalt. Sämtliche Regelungen bezüglich des Gehalts greifen nicht und sind nicht anwendbar. Die Ausbildungsvergütung kann man nicht in Gehalt "umrechnen".

Dass die Ausbildungsvergütung im Normalfall oft nicht reicht, den Lebensunterhalt vollständig davon bestreiten zu können, steht auf einem anderen Blatt. Selbst mit BAB oder Schüler-BAföG kann es knapp werden, da die meisten Azubis entweder nicht berechtigt sind, oder - wenn - dann auch nicht den Maximalsatz bekommen.

[–] [email protected] 1 points 1 year ago* (last edited 1 year ago)

Auszubildenden wird erwartet, dass sie allein von dieser Summe ihre gesamten Lebenshaltungskosten stemmen

Bullshit. Die Eltern sind bis zum Abschluss der ersten Ausbildung, max 25. Geburtstag, voll unterhaltspflichtig. Können die Eltern nicht zahlen, kann man mit Bürgergeld aufstocken. Wohnung warm bezahlt, Monatssatz + Fahrtkosten + Teil der Ausbildungsvergütung die behalten werden darf (ca. 10-20%).

Ein Azubi ist keine Arbeitskraft, eher verursacht er Mehrarbeit fürs Unternehmen. Das sie in einigen Unternehmen als vermeintlich billige Arbeitskraft missbraucht werden kann nicht als Ausrede herhalten um jedem Azubi Mindestlohn zu zahlen.

Es gibt viele Unternehmen die auch vernünftig ausbilden, eigene Abteilungen und Mitarbeiter dafür herhalten. Das wäre weniger möglich, wenn man die Auszubildenden als vollwertige Arbeitskräfte bezahlen müsste.