this post was submitted on 06 Dec 2023
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all 13 comments
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[–] [email protected] 32 points 9 months ago (2 children)

Oh man was ein wahnwitziges Konzept, dass eine DNS-Anbieter für Inhalte haften müssen mit denen sie eigentlich nix zutun haben....

[–] [email protected] 30 points 9 months ago

Ist doch total sinnvoll. Die Leute die die Straßenschilder anbringen sind doch auch dafür verantwortlich wenn jemand in der Straße Raubkopien erstellt oder etwa nicht?

[–] [email protected] 8 points 9 months ago (1 children)

Zum Glück wurde das gerichtlich revidiert.

[–] [email protected] 6 points 9 months ago* (last edited 9 months ago) (1 children)

Ja. Hoffentlich legt Sony keine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundes~~verfassungs~~gerichtshof ein.

[–] [email protected] 8 points 9 months ago (3 children)

Kleine Notiz am Rande: Sony kann vor den Bundesgerichtshof ziehen. Das ist ein anderes Gericht als das Bundesverfassungsgericht.
Der Bundesgerichtshof ist die oberste Instanz der Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte, die sich mit Zivil- und Strafrecht beschäftigen.
Das Bundesverfassungsgericht überwacht, wie der Name vermuten lässt, die Einhaltung der Verfassung. Überprüft also ob Gesetze oder andere staatliche Maßnahmen verfassungskonform sind.
Ich bin kein Anwalt, aber spontan sehe ich keine Möglichkeit wie Sony damit irgendwie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen könnte.

[–] [email protected] 4 points 9 months ago* (last edited 9 months ago) (1 children)

Der BGH könnte zu dem Schluss kommen, das die bestehenden Gesetze hinsichtlich der Einhaltung der Verfassung überprüft werden müssten, weil dahingehend Zweifel bestehen. Allerdings entscheidet das BVerfG nicht in der Sache, sondern allgemein und die Entscheidung des BGH müsste dann nochmal neu gemacht werden.

[–] [email protected] 2 points 9 months ago

Okay, das stimmt natürlich, dass das so seinen Weg zum BVerfG findet, klingt aber schon ziemlich unwahrscheinlich 😅

[–] [email protected] 3 points 9 months ago

Will Sony die Entscheidung nicht hinnehmen, könnte das Unternehmen beim Bundesgerichtshof noch eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

Im Artikel stand es richtig, mir persönlich war aber auch der Unterschied nicht klar.

[–] [email protected] 3 points 9 months ago

Danke für die Korrektur, da hat mein Textverständnis wohl den Abflug gemacht.

[–] [email protected] 11 points 9 months ago (2 children)

Das erstaunlichste an der Sache ist, dass Sony in Dresden geklagt hat, statt sich wie bei solchen Fällen üblich in Hamburg oder Köln den Arsch pudern zu lassen.

[–] [email protected] 12 points 9 months ago

statt sich wie bei solchen Fällen üblich in Hamburg oder Köln den Arsch pudern zu lassen.

Höchste Zeit, hier das Prinzip des fliegenden Gerichtsstands abzuschaffen.

[–] [email protected] 8 points 9 months ago* (last edited 9 months ago) (1 children)

Haben sie schon. Ich such gleich die Quelle.

https://www.heise.de/news/Landgericht-Hamburg-entscheidet-gegen-Quad9-im-Streit-mit-Sony-6280566.html

Warum das jetzt in Dresden weiter ging verstehe ich auch nicht ganz