Cannabis

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founded 1 year ago
MODERATORS
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5 § 36 Abs. 1 Nr. 3 Wer entgegen § 4 Absatz 2 Cannabissamen einführt Personen ab 14 Jahren (§ 12 OWiG) 100 - 30 000 Euro

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Zudem wolle man, da im Bundesgesetz der Aspekt des Jugendschutzes aus bayerischer Sicht viel zu kurz komme, die bayerischen Regelungen "anpassen". Die Ministerien prüften deshalb weitere Cannabis-"Beschränkungsmöglichkeiten", die bei nächster Gelegenheit, möglicherweise kommende Woche, beschlossen werden sollten.

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submitted 4 months ago* (last edited 4 months ago) by [email protected] to c/[email protected]
 
 

Ich frage mich, wie seriös die CSCs in meiner Umgebung sind. Bei Google findet man zum Beispiel "THC Bamberg" mit folgenden Konditionen:

  • Mitgliedsbeitrag 50€ im Monat
  • Aufnahmegebühr 239€
  • Vorstand, Jugendschutzbeauftragte*, "(Edit)~~Ebenen~~Ehrenmitglieder" beitragsfrei

Andererseits gibt es zB den "SCC Mariana Bamberg", bei dem man aktuell nach Wahl 10-100€ zahlen kann und von diesem eingezahlten Guthaben dann später Gras beziehen kann.

Zu einem weiteren Club (CSC Bamberg) gibt es aktuell keine Infos auf der Website.

Habt ihr Erfahrungswerte, was ein CSC im Monat kostet?

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War gerade beim Kiosk
Davor saßen drei chillys auf Camping Stühlen mit allem an Equipment auf'm Schoß am bauen und Kiffen.
Gewöhnungsbedürftig, aber ich hab die impulsiv mega angegrinst 💚

#cannabisgesetz #Legalisierung #cannabis @cannabis

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Mein heiß ersehntes Briefchen mit meiner Bestellung bei Dutch-Passion ist heute endlich angekommen.

Bestellt wurde es am 01. April (also erlaubt), und am 02. wurde es direkt versandt.
Angeblich brauchen Briefe von Holland nach Deutschland 2 Tage, hier waren es aber 5.

Ich hab den Brief genau so wie auf dem Bild erhalten, und man konnte exakt reinsehen, was da drin ist.

Die Samen waren alle (5 oder 6 Packungen) eingeschweißt, aber 2 davon nicht, was auch irgendwie auffällig ist.

Ich muss dazu sagen, dass ich mit BTMs schon aktenkundig bin und schon mal ein Brief aus dem Ausland bei mir abgefangen wurde (mit anschließender Hausdurchsuchung!).

Samen bestellen ist zwar jetzt legal, aber muss ich jetzt mit einem Besuch unser bayerischen Polizei in ein paar Monaten rechnen, damit die auch sichergehen, dass ich nur 3 Pflanzen pro Person und 50 g geerntet habe?

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submitted 4 months ago* (last edited 4 months ago) by [email protected] to c/[email protected]
 
 

Bubatzkarte in Osmand verwenden

Wer die Bubatzkarte gerne bei der Navigation im Blick haben will, kann sie in der App Osmand als Overlay oder Underlay einblenden.
Dazu ist es notwendig, sie erst einmal als Quelle einzurichten.
Das geht besonders einfach, wenn folgender Link mit Osmand geöffnet wird:
http://osmand.net/add-tile-source?name=Bubatzkarte&min_zoom=4&max_zoom=19&url_template=https://bubatzkarte.de/tiles/radius/100/%7B0%7D/%7B1%7D/%7B2%7D.png
Wichtig ist, den Link nicht mit Osmand zu teilen, sondern ihn direkt mit Osmand zu öffnen.

Wer Android nutzt, aber Osmand nicht kennt, findet die App zum Beispiel in F-Droid: https://f-droid.org/packages/net.osmand.plus/

Wenn ihr die Option "Kartensymbole anzeigen" beim Overlay auswählt, ist die Kartenbeschriftung besser lesbar.

Edit: Falls das mit dem Link nicht klappt, gibt es immer noch die Möglichkeit, das manuell einzurichten, wie @ao dort beschrieben hat: https://queer.party/@ao/112195584089656495

#Bubatzkarte #Osmand #osm @cannabis

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Logauswertung der Bubatzkarte

In den vergangenen 14 Tagen gab es insgesamt 368.738.569 Anfragen von 1.225.731 Besucher*innen. Die Menge der übertragenen Daten beträgt 1,65 TiB.

Die meisten Anfragen kamen am 1. April: 56.172.621, am zweiten April dann die zweitmeisten (zum Zeitpunkt der Logauswertung): 54.946.508.

Die Daten vom 3. April sind unvollständig, da die Auswertung gestern Abend gestartet wurde.

Der Ausfall am 2. April lag nicht einfach nur an der großen Menge der Zugriffe, sondern auch an einem Fehler meinerseits: der Cache war enorm angewachsen, die Inodes im Dateisystem waren nahezu alle belegt, also habe ich den Cache bereinigt, allerdings zu aggressiv.
Durch die fortwährenden Anfragen stieg die Systemlast immer weiter an, irgendwann gab es wohl keine Dateideskriptoren mehr und die Software hat sich irgendwie in einen Deadlock begeben.
Als kurzfristige Lösung wurden die Tiles vorberechnet und in einem Dateisystem mit ausreichender Menge an Inodes abgelegt und werden direkt von Nginx ausgeliefert.
Langfristig werden die Tiles wahrscheinlich in ein PMTiles Archiv wandern.
Ich habe gelernt, dass so ziemlich alles irgendwie zu wenig sein kann und dass Nginx extrem schnell ist.

Bei der Auswertung der Logs fällt auf, dass einige Besucher*innen überaus ungewöhnliches Verhalten an den Tag legten. Die meisten Aufrufe (1.758.521 mit 6,2 Gigabyte Traffic) kamen aus dem Netzwerk des Landesbetrieb IT.Niedersachsen.

Nachfolgend die Top 6 der ISPs mit ungewöhnlicher Häufung an Zugriffen:

  1. Landesbetrieb IT.Niedersachsen
  2. Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz
  3. Bundesministerium des Innern und Fuer Heimat (Staatsbetrieb Saechsische Informatik Dienste)
  4. ITZBund
  5. Bundesministerium des Innern und Fuer Heimat
  6. Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt

--
Es liegen noch sehr viele unbeantwortete Emails herum, da gab es noch keine Zeit, auf alles zu antworten.

#bubatzkarte #cannabis #legalisierung @cannabis

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Bubatzkarte ist überlastet

Die #Bubatzkarte ist heute leider massiv überlastet, es werden keine Abstände mehr angezeigt.

Leider ist aktuell zeitlich niemand in der Lage das zu beheben.
Morgen wird es hoffentlich wieder besser funktionieren.

@cannabis

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Ich verstehe folgenden Punkt im CanG nicht:

§1 Begriffsbestimmungen
[...]
8. Cannabis: Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile sowie Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen einschließlich den pflanzlichen Inhaltsstoffen nach Nummer 1 und Zubereitungen aller vorgenannten Stoffe mit Ausnahme von
a) Cannabis zu medizinischen Zwecken oder Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken im Sinne von § 2 Nummer 1 und 2 des Medizinal-Cannabisgesetzes,
b) CBD,
c) Vermehrungsmaterial,
d) Nutzhanf und
e) [...]

Nach dem alten BTMG zählten alle Teile der Cannabis-Pflanze (inkl. Blüten), egal ob mit oder ohne THC, als Betäubungsmittel.
Ich wurde tatsächlich auch beinahe wegen Besitz von CBD-Weed zu einer Gefängnisstrafe verurteilt (Bayern, wo denn sonst), daher kann ich das aus erster Hand bestätigen.


Daher ist meine Frage:

  • Ist mit CBD nur die Reinsubstanz bzw. fertiges Produkt (Isolat, Salbe, Extrakt mit Speiseöl, etc.) gemeint? Die waren davor ja auch schon legal.
  • Oder ist damit auch die Pflanze/ Blüte selbst gemeint, die keine nennenswerten Mengen THC enthält (< 0,3% oder was das waren), und daher kann man auch mehr als 3 Stück anbauen, mehr als 50 g besitzen und Lösungsmittelextrakte herstellen?

Nun gibt es 3 Möglichkeiten:

  1. CBD-Weed zählt 1:1 genauso wie "normales" Weed, man darf also max. 50 g davon besitzen, nichts extrahieren (auch kein Ölauszug), etc.
  2. Es zählt als Nutzhanf (wegen sehr geringem THC-Gehalt), man braucht aber deshalb eine (gewerbliche) Anbaugenehmigung und wird dabei stets überwacht (siehe CanG)
  3. Es ist komplett außen vor und man kann machen, was man will, so lange es in einem vernünftigen Rahmen bleibt, wie beispielsweise beim Tabakanbau. Heißt: bis 99 Pflanzen anbauen, kein Handel erlaubt, keine Genehmigung erforderlich, etc.

Optimal wären vielleicht auch seriöse Quellen (z.B. Anwälte, etc.), die eure Interpretation bestätigen.
Wie fasst ihr diesen zitierten Abschnitt auf?

Soll ich die paar Hundert Euro in die Hand nehmen und einen Anwalt konsultieren?

Danke!

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Jetzt wo Cannabis legal ist überlege ich mir eine CBD-reiche/THC-arme Pflanze zu ziehen. Das wäre das erste mal, dass ich eine Hanfpflanze ziehe, bin also noch völlig unerfahren.

Weil ichs nicht so mit dem Kiffen habe, frage ich mich, wie man die geernteten Blüten weiterverarbeiten kann. Ich weiß z.B. dass man für Brownies das Gras bei niedriger Temperatur in flüssige Butter legt, damit der Wirkstoff ins Fett übergeht. Funktioniert das mit CBD genauso?

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'Drogenzombies starten Bürgerkrieg und leiten Weltuntergang ein'

(aka. 'paar Chiller feiern bisschen und stören keinen')

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submitted 4 months ago* (last edited 4 months ago) by [email protected] to c/[email protected]
 
 

Endlich stehen wir nicht mehr unter der Knute und müssen uns aus Angst vor Repressionen verstecken! Endlich ist Schluss, zumindest mit dieser rechten Verbotspolitik!

Sogar der Tagesspiegel, der ja eher konservativer ist, titelt Heute:

Profi-Tipps für den Cannabis-Anbau: Was brauche ich für die erste Ernte?

Ich kann es immer noch kaum glauben. Vielen, vielen Dank an alle Pro-Legalisierung Aktivisten, die sich jahrelang abgerackert haben, damit wir heute dieses Ergebnis feiern können.

Für einen alten Sack wie mich ist das wie ein Wunder. Ihr könnt euch kaum vorstellen, wie lange ich auf diesen Tag gewartet habe. Unglaublich.

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Wird langsam Zeit, würde sich wahrscheinlich so ergeben.

Ist kein Konsum von daher Kinder egal, ist aber halt kein unreguliertes Gepäckstück weil es dazu Gesetze gibt.

Hat wer ne Ahnung?

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Der Markt regelt!

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Oh nein! Denkt doch mal an die Kiiinder!

Sich mit 16 die Birne mit Bier wegzuballern ist normal, das haben wir mit 15 schon alle gemacht.
Aber mit Ende 17 bisschen zu buffen geht zu weit. Gut, dass wir die Augschburger Pozilei haben! 🙌

Mal schauen, wie lange es dauert, bis Polizeiverbände und CSU gegen die Legalisierung hetzen...

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Laut der Gesetzesbegründung zu § 44 KCanG soll die Festschreibung des Grenzwertes anschließend durch den Gesetzgeber erfolgen.

Quelle: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2024/018-expertengruppe-thc-grenzwert-im-strassenverkehr.html

Heißt das:
a) das CannG sagt, dass das Ergebnis der Expertengruppe mit dem neuen Wert, jetzt wo dieser vorliegt, ab dem 01. April gültig ist, oder
b) es sich hier nur um einen Vorschlag handelt, der erstmal als neues Gesetz/ Gesetzesänderung wieder ein paar Monate braucht und akzeptiert werden muss, und wir Autofahrer uns noch gedulden müssen?

Wie ist das gemeint? Kann ich ab dem 01. jetzt buffen, oder verliere ich meinen Lappen immer noch, sobald ich angehalten werde?

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Randgruppenthema

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Die wissenschaftlichen Experten geben danach folgende Empfehlungen ab:

  • Im Rahmen des § 24a StVG wird ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum vorgeschlagen. Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt.
  • Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden, wird empfohlen, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend der Regelung des § 24c StVG vorzusehen.
  • Es seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening – zum Nachweis des aktuellen Konsums erforderlich. Es wird empfohlen, die Details zur Umsetzung dieses Ansatzes auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Ausland zu klären.
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Das CanG ist nun durch den gesamten Gesetzgebungsprozess durch.

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Nächste Woche ist es so weit. Aber zum Thema Grenzwerte hab ich irgendwie trotzdem noch keine Updates gehört.

Es hieß immer nur "Joa, der Wissing schaut dann mal und schlägt was vor, wird schon irgendwie oder so...".
Aber es kam bisher noch nichts konkretes.

De facto heißt das, dass Leute mit Führerschein immer noch nicht kiffen dürfen.
Besonders hier in Bayern bin ich mir absolut sicher, dass auch jetzt unter Tags wie verrückt kontrolliert wird, damit man, wenn man am Wochenende einen durchgezogen hat, am Mittwoch nicht versehentlich "berauscht" fährt.

Stattdessen Radfahren ist ja auch keine Lösung, weil man da safe mindestens genauso oft, wenn nicht sogar öfter, kontrolliert wird. Und dann ist der Lappen genauso weg.

Gegoogelt hab ich schon, und finden konnte ich nichts verwertbares. Wisst ihr mehr darüber?

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