Wohnungen dürfen vergesellschaftet werden. Das bestätigte jetzt die Expert:innenkommission, die darüber nach dem Volksentscheid in Berlin beraten hat.
Nach einjähriger Prüfung einer dreizehnköpfigen Expert*innenkommission unter Vorsitz der Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) steht fest: Die Enteignung privater Immobilienbestände ist möglich. „Das Land Berlin hat nach dem Grundgesetz die Kompetenz für eine Gesetzgebung zur Vergesellschaftung in Berlin gelegener Immobilienbestände großer Wohnungsunternehmen“, heißt es in dem der taz vorab vorliegenden Abschlussbericht, der am Mittwoch dem schwarz-roten Senat übergeben werden soll.
Die Kommission war noch unter dem SPD-geführten Vorgängersenat eingesetzt worden, um „Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen“ für die Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheids der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen (DWE) von September 2021 zu prüfen. Eine große Mehrheit der Berliner:innen hatte dafür votiert, die Bestände aller privaten Immobilienkonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen in Gemeingut zu überführen und den Senat beauftragt, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen.
Nun sind die Expert:innen einhellig zu dem Schluss gelangt, dass ein Vergesellschaftungsgesetz, das die „gemeinnützige Bewirtschaftung für die Zukunft“ sichert, „im Einklang“ mit dem noch nie zuvor angewendeten Vergesellschaftungsartikel 15 des Grundgesetzes steht. Auch das Gebot der Verhältnismäßigkeit stehe einer Vergesellschaftung nicht entgegen. Für das Anliegen der Vergesellschaftung – die „Beendigung privatnütziger Verwertung zur Aufhebung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Macht“ – fehle eine Alternative, „die bei gleichem Ertrag für die Zwecke des Allgemeinwohls offensichtlich milder ist“.
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Die DWE reagierte auf den Bericht euphorisch: Eine Vergesellschaftung sei „rechtssicher möglich, verhältnismäßig und finanzierbar“, so Sprecher Achim Lindemann.
Die Initiative verwahrt sich gegen ein vom Senat geplantes Vergesellschaftungsrahmengesetz, das nur grundsätzlich die Bedingungen für Vergesellschaftungen festschreiben soll und aufgrund einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht, erst zwei Jahre nach Verabschiedung in Kraft treten soll. Lindemann kündigt an: „Wir dulden jetzt keine weitere Verschleppungstaktik mehr in Form eines sinnlosen Rahmengesetzes.“
Oder man spart sich das Geld für die Entschädigungen und baut damit neue Wohnungen. Dann hat man nämlich mehr Wohnungen als vorher. Das scheint mir irgendwie zielführender zu sein, wenn 300 Personen für eine Wohnung anstehen.
Das kommt auch darauf an, ob tatsächlich einfach Wohnungen fehlen oder ob bezahlbare Wohnungen fehlen. Vor einiger Zeit ging rum, dass viele Wohnungen als Ferienwohnungen oder als Spekulationsobjekte genutzt werden. Wenn die wieder für normale Vermietungen zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung stünden, kann das doch auch helfen?
Und was hindert die, die dann mieten, daran, die Wohnung teuer unterzuvermieten? Das passiert doch jetzt schon in allen größeren Städten, dass Leute eine Wohnung günstig gemietet haben, umziehen und die Wohnung nicht wieder freigeben, sondern sie (heimlich) weitervermieten. Kontrollieren lässt sich das nicht so einfach.
Das ist ein Zeichen für einen kaputten Markt. Wenn Wohnungen zu vernünftigen Preisen verfügbar sind, braucht niemand eine untervermietete Wohnung zu mieten. Die meisten westeuropäischen Großstädte haben tragisch niedrige Leerstandsquoten, und das ist der Grund, warum die Leute um jeden Preis an ihren Wohnungsverträgen festhalten, was zu einem illiquiden Markt führt.