this post was submitted on 21 Jun 2023
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ich_iel

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Die offizielle Zweigstelle von ich_iel im Fediversum.

Alle Pfosten müssen den Titel 'ich_iel' haben, der Unterstrich darf durch ein beliebiges Symbol oder Bildschriftzeichen ersetzt werden. Ihr dürft euch frei entfalten!


Matrix


📱 Empfohlene Schlaufon-Applikationen für Lassmich


Befreundete Kommunen:


Regeln:

1. Seid nett zueinander

Diskriminierung anderer Benutzer, Beleidigungen und Provokationen sind verboten.

2. Pfosten müssen den Titel 'ich_iel' oder 'ich iel' haben

Nur Pfosten mit dem Titel 'ich_iel' oder 'ich iel' sind zugelassen. Alle anderen werden automatisch entfernt.

Unterstrich oder Abstand dürfen durch ein beliebiges Textsymbol oder bis zu drei beliebige Emojis ersetzt werden.

3. Keine Hochwähl-Maimais oder (Eigen)werbungAlle Pfosten, die um Hochwählis bitten oder Werbung beinhalten werden entfernt. Hiermit ist auch Eigenwerbung gemeint, z.b. für andere Gemeinschaften.
4. Keine Bildschirmschüsse von UnterhaltungenAlle Pfosten, die Bildschirmschüsse von Unterhaltungen, wie beispielsweise aus WasistApplikaton oder Zwietracht zeigen, sind nicht erlaubt. Hierzu zählen auch Unterhaltungen mit KIs.
5. Keine kantigen Beiträge oder Meta-Beiträgeich_iel ist kein kantiges Maimai-Brett. Meta-Beiträge, insbesondere über gelöschte oder gesperrte Beiträge, sind nicht erlaubt.
6. Keine ÜberfälleWer einen Überfall auf eine andere Gemeinschaft plant, muss diesen zuerst mit den Mods abklären. Brigadieren ist strengstens verboten.
7. Keine Ü40-MaimaisMaimais, die es bereits in die WasistApplikation-Familienplauderei geschafft haben oder von Rüdiger beim letzten Stammtisch herumgezeigt wurden, sind besser auf /c/ichbin40undlustig aufgehoben.
8. ich_iel ist eine humoristische PlattformAlle Pfosten auf ich_iel müssen humorvoll gestaltet sein. Humor ist subjektiv, aber ein Pfosten muss zumindest einen humoristischen Anspruch haben. Die Atmosphäre auf ich_iel soll humorvoll und locker gehalten werden.
9. Keine Polemik, keine Köderbeiträge, keine FalschmeldungenBeiträge, die wegen Polemik negativ auffallen, sind nicht gestattet. Desweiteren sind Pfosten nicht gestattet, die primär Empörung, Aufregung, Wut o.Ä. über ein (insbesonders, aber nicht nur) politisches Thema hervorrufen sollen. Die Verbreitung von Falschmeldungen ist bei uns nicht erlaubt.


Bitte beachtet auch die Regeln von Feddit.de

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[–] [email protected] 18 points 1 year ago (3 children)

Geht es um eine Blockade, die im Voraus derart öffentlich angekündigt war, dass es jedem Verkehrsteilnehmer zumutbar war, darüber Bescheid zu wissen und sich an dem Tag darauf einzustellen (zB durch die Wahl eines anderen Verkehrsmittels), oder ist das Gericht der Meinung, man müsse grundsätzlich immer und überall damit rechnen, dass eine Straße blockiert wird?

[–] [email protected] 24 points 1 year ago (1 children)

Es ging um eine Aktion die Tage vorher angekündigt war. Das Gericht hat im Prinzip gesagt "die Aktion war angekündigt, ihr hättet sie umgehen können, das ist keine Nötigung."

[–] [email protected] 9 points 1 year ago

Joa, in dem Fall ist das auf jeden Fall vertretbar.

[–] [email protected] 11 points 1 year ago

Wenn ich mich richtig an den Artikel dazu erinnere, geht es nur um die angekündigte Blockadeaktion. Das Gericht hatte extra betont, dass das eine Einzelfallentscheidung war.

[–] [email protected] 1 points 1 year ago (1 children)

Theoretisch letzteres. Eine Versammlung ist erstmal nichts illegales. Auch wenn sie nervt und Straßen blockiert. Erst wenn diese durch die Polizei für aufgelöst erklärt wird und man sich dagegen widersetzt, wird’s illegal.

[–] [email protected] 4 points 1 year ago

Eine Versammlung ist erstmal nichts illegales. Auch wenn sie nervt und Straßen blockiert. Erst wenn diese durch die Polizei für aufgelöst erklärt wird und man sich dagegen widersetzt, wird’s illegal.

Andersrum wird ein Schuh draus: Gerade weil die gezielte Blockade von Verkehrswegen (im Gegensatz zu einer Blockade als unbeabsichtigter Nebeneffekt einer Menschenansammlung) bedeutet, dass eine Demonstration nicht mehr friedlich ist und damit nicht mehr von der Versammlungsfreiheit geschützt wird, hat die Polizei das Recht, die Demo für beendet zu erklären und ggf. unter Gewaltanwendung aufzulösen.

Es ist allerdings nicht jede Unfriedlichkeit, die dafür sorgt, dass die Demo den Schutz der Versammlungsfreiheit verliert, auch gleich selbst eine strafbare Nötigung. Dazu das Bundesverfassungsgericht:

Bei dieser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Zweck-Mittel-Relation sind insbesondere die Art und das Maß der Auswirkungen auf betroffene Dritte und deren Grundrechte zu berücksichtigen. Wichtige Abwägungselemente sind hierbei die Dauer und die Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, Ausweichmöglichkeiten über andere Zufahrten, die Dringlichkeit des blockierten Transports, aber auch der Sachbezug zwischen den in ihrer Fortbewegungsfreiheit beeinträchtigten Personen und dem Protestgegenstand.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/03/rk20110307_1bvr038805.html

Es macht also sehr wohl einen Unterschied, ob die Blockade vorher angekündigt war oder nicht.


Noch etwas weiter ausgeholt und nicht nur auf Demonstrationen bezogen: Wenn du irgendwas tust, was andere Menschen beeinträchtigt, zB mitten in der Nacht eine laute Party feiern, und dann kommt die Polizei und sagt dir, du sollst damit aufhören, und du hältst dich dann auch daran und leistest keinen Widerstand - dann ist es im Sinne der Verhältnismäßigkeit völlig richtig, dass du im Normalfall nicht bestraft wirst. Das macht deine Aktion aber noch lange nicht legal, und wenn du schon mit dem Vorsatz loslegst "wir feiern, bis die Polizei kommt", dann kannst du dich auch strafbar machen. Das Argument "alles ist legal, bis die Bullen da sind" verfängt nicht.

Sorry, wenn ich mich jetzt als Spießer geoutet habe.