this post was submitted on 23 Aug 2023
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
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Ich verstehe nicht alles, was du in deinem Kommentar adressierst. Das mag aber an meiner mangelnden Sachkenntnis liegen. Zu einzelnen Punkten fällt mir ein:
Die Namensänderung wird von den Meldebehörden an das Bundeszentralregister (und damit an die Kriminalbehörden) weitergegeben, wenn jemand heiratet oder aus einem anderen Grund seinen Namen ändert. Ist das hier anders geplant?
Es gibt nicht das Hausrecht oder das Vertragsrecht. Das AGG kann schon das Hausrecht außer Kraft setzen. Etwa bei alltäglichen Geschäften. Im AGG gilt ein Diskriminierungsverbot, grundsätzlich bei allen alltäglichen Geschäften, Verträgen und Dienstleistungen wie zum Beispiel Einkaufen oder Shoppen, aber auch allen anderen bezahlten Leistungen, wie beispielweise der Mitgliedschaft im Fitnessstudio, dem Kinobesuch, dem Friseurbesuch, dem Abschluss einer Versicherung, der Eröffnung eines Bankkontos, dem Restaurant-, Kneipen- oder Clubbesuch. Das Problem ist, dass das AGG dies auf Geschäfte beschränkt, die typischerweise ohne das Ansehen einer Person in einer Vielzahl von Fällen getätigt werden. Und hier liegt natürlich dann erhebliches Missbrauchspotential. Wenn ein Betreiber einer Einrichtung einfach nur transfeindlich ist, wird er versuchen, sich darauf zu berufen, dass diese Regelung hier eben nicht auf ihn zutrifft.
Wenn auch meine hoffentlich in Kürze folgende Namensäderung durch das Bundeszentralregister und dann an die Ämter geht, dann nein. Dann ist meines Erachtens der Prozess gleich.
In der Außenkommunikation war das blöd, denn man hat nicht erwähnt dass das selbe auch bei anderen Arten der Namensänderung vorkommt wodurch es wirkt als würde die Regierung uns gleich mal unter Anfangsverdacht stellen.
Kannst du den Teil genauer beschreiben?
Ich bin keine Fachperson für das AGG. Aber vielleicht mal die grundlegende Logik. In Deutschland herscht Vertragsfreiheit. Ich darf also Verträge schließen mit wem und wie ich will. Wenn ich mein Fahrrad verkaufen will und mir aber die Nase der potentiellen Käuferin nicht passt, dann kann mich niemand zwingen, ihr mein Fahrrad zu verkaufen. Diese absolute Vertragsfreiheit wird eingeschränkt, für Massengeschäfte. Wenn ich einen Kaufland betreibe, schaue ich ja normalerweise nicht an der Tür, wer da gerade so reinkommt. Ich verkaufe an jeden, der Geld hat. Wenn ich dann aber anfange, jemanden mit der falschen Hautfarbe nicht reinzulassen, dann muss ich mich rechtfertigen und handele möglicherweise sittenwidrig.
Selbes gilt natürlich auch für eine Diskriminierung wegen der Identität [caveat: Sollte ich hier falsche Begriffe verwenden, lasse ich mich gerne darauf hinweisen. Ich respektiere die Anliegen der Betroffenen und weiß es teilweise einfach nicht besser].
Ein Betreiber eines Clubs, der Transpersonen nicht reinlassen will, wird aber versuchen, sich darauf zu berufen, dass er eben kein Massengeschäft betreibt, sondern seine Kundinnen und Kunden immer nach bestimmten Merkmalen auswählt. Ob er damit Erfolg hätte, kann ich nicht sagen.
Ah verstehe. Dieser Zustand wird aber auch schon bislang vorhanden sein. Keine Verbesserung an der Stelle aber auch keine Verschlechterung.