this post was submitted on 28 Jun 2023
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Deutschland

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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.

Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.

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[–] [email protected] 2 points 1 year ago (1 children)

Wie würde sowas überprüft werden? Also dass es im Bewerbungsgespräch auch wirklich gesagt wird?

[–] [email protected] 2 points 1 year ago

Im Endeffekt würde es dann so laufen müssen, dass der AG dem Bewerber/der Bewerberin einen zu unterschreibenden Wisch hinlegt. Wenn das Dokument nicht existiert, dann hat der AG Pech gehabt. Wenn die Bewerberin/der Bewerber sich weigert, dann weißt du als AG Bescheid und kannst direkt die Absage mitgeben.