this post was submitted on 28 Jun 2023
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
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Wie würde sowas überprüft werden? Also dass es im Bewerbungsgespräch auch wirklich gesagt wird?
Im Endeffekt würde es dann so laufen müssen, dass der AG dem Bewerber/der Bewerberin einen zu unterschreibenden Wisch hinlegt. Wenn das Dokument nicht existiert, dann hat der AG Pech gehabt. Wenn die Bewerberin/der Bewerber sich weigert, dann weißt du als AG Bescheid und kannst direkt die Absage mitgeben.