Wohnungen dürfen vergesellschaftet werden. Das bestätigte jetzt die Expert:innenkommission, die darüber nach dem Volksentscheid in Berlin beraten hat.
Nach einjähriger Prüfung einer dreizehnköpfigen Expert*innenkommission unter Vorsitz der Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) steht fest: Die Enteignung privater Immobilienbestände ist möglich. „Das Land Berlin hat nach dem Grundgesetz die Kompetenz für eine Gesetzgebung zur Vergesellschaftung in Berlin gelegener Immobilienbestände großer Wohnungsunternehmen“, heißt es in dem der taz vorab vorliegenden Abschlussbericht, der am Mittwoch dem schwarz-roten Senat übergeben werden soll.
Die Kommission war noch unter dem SPD-geführten Vorgängersenat eingesetzt worden, um „Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen“ für die Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheids der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen (DWE) von September 2021 zu prüfen. Eine große Mehrheit der Berliner:innen hatte dafür votiert, die Bestände aller privaten Immobilienkonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen in Gemeingut zu überführen und den Senat beauftragt, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen.
Nun sind die Expert:innen einhellig zu dem Schluss gelangt, dass ein Vergesellschaftungsgesetz, das die „gemeinnützige Bewirtschaftung für die Zukunft“ sichert, „im Einklang“ mit dem noch nie zuvor angewendeten Vergesellschaftungsartikel 15 des Grundgesetzes steht. Auch das Gebot der Verhältnismäßigkeit stehe einer Vergesellschaftung nicht entgegen. Für das Anliegen der Vergesellschaftung – die „Beendigung privatnütziger Verwertung zur Aufhebung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Macht“ – fehle eine Alternative, „die bei gleichem Ertrag für die Zwecke des Allgemeinwohls offensichtlich milder ist“.
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Die DWE reagierte auf den Bericht euphorisch: Eine Vergesellschaftung sei „rechtssicher möglich, verhältnismäßig und finanzierbar“, so Sprecher Achim Lindemann.
Die Initiative verwahrt sich gegen ein vom Senat geplantes Vergesellschaftungsrahmengesetz, das nur grundsätzlich die Bedingungen für Vergesellschaftungen festschreiben soll und aufgrund einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht, erst zwei Jahre nach Verabschiedung in Kraft treten soll. Lindemann kündigt an: „Wir dulden jetzt keine weitere Verschleppungstaktik mehr in Form eines sinnlosen Rahmengesetzes.“
Tja, aber wie soll das auffliegen? Der Vermieter führt ja keine Kontrollen durch. Und solange die Miete pünktlich gezahlt wird…
Ist das so? Ich hatte bisher den Eindruck, dass es eher Investitionsobjekte sind, weil die EZB die Zinsen in den Keller getrieben hat (und dann niemand wußte, wohin mit dem Schwarzgeld)
Tja, wenn die Leute keine Wahl haben, weil es keine Alternative gibt, bleibt halt nur Zahlen oder Wegziehen.
So ist das immer, wenn man mit großen Firmen zutun hat. Dafür bekommst Du aber in der Regel auch schnell die Toilette repariert und mußt Dir nicht anhören, dass gerade der Rücken so schmerzt, der Sohn keine Zeit hat und das Kleid der Gattin so teuer, bis er dann vorbeikommt und alles ganz stolz mit einem alten Bierdeckel repariert 😉
Monopole sind immer schlecht, das brauchen wir beide nicht diskutieren.
Tja, aber dann erkennen die Firmen auch, dass es sich nicht lohnt, in Neubau oder Renovierungen zu investieren. Und wer schafft dann Wohnraum? Wie sieht das denn gerade in Berlin aus? Weißt Du das? Werden d noch viele Wohnungen gebaut? Das Enteignungsgespenst ist ja schon eine Weile um Raum.
Im jetztigen Modus Operandus wird Wohnraum nicht geschaffen, weil es Wohnraum ist, sondern weil es ein Spekulationsgeschäft ist. Deshalb werden auch nicht viele einfache Wohnungen für viele normale Menschen gebaut in Berlin, sondern vor allem teure Wohnungen für überdurschnittlich verdienende. Dadurch steigern sich die Mieten noch weiter.