this post was submitted on 06 Jul 2023
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Nicht 150.000 Brutto, sondern zu versteuerndes Einkommen. Also sogar deutlich mehr.
Brutto ist doch das zu versteuernde Einkommen!?
Nein. Es gibt ja Freibeträge, die nicht versteuert werden müssen. Im Artikel, in dem es hier geht, wird überschlagen, dass das einem Bruttoeinkommen von ca. 180.000 entspricht.
Alles klar, danke!
Problem ist, dass Reisekosten(beruflich) und Co auch gelten.
Wenn beide Elternteile arbeiten und noch diese Kosten drauf gerechnet bekommt, ist man schon beim Mittelstand
Ich glaube nicht, dass man bei 150.000 zu versteuerndem einkommen noch von mittelstand reden kann. Da ist man selbst mit 2 Kindern eindeutig Oberschicht.
Bei 2 Personen mit gleichem Gehalt und zusätzlich noch Ausgaben für viele Reisekosten die vom Arbeitgeber zurückerstattet werden, steigt das Brutto ohne dass man tatsächlich 150000 brutto verdient. Das Problem kennt nicht jeder, aber tatsächlich führt das zu Problemen. Und im Mittelstand gibt es viele Berufe wo man regelmäßig reisen muss und das auf Jahreseinkommensbescheid erscheinen würde