this post was submitted on 12 Jul 2023
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Man könnte den Täter mal fragen, ob er die angefahrene Person tatsächlich umbringen wollte. Aber selbst bei Geständnis wahrscheinlich eher Totschlag, denn ein guter Anwalt würde die niederen Beweggründe wahrscheinlich abwenden können
Das Gericht wird in solchen Fällen regelmäßig Eventualvorsatz annehmen. Wer mit einem 3,5 t Tonnen schweren Gefàhrt einen Menschen umfährt, der nimmt dessen Tod billigend in Kauf. Die Konstruktion des Eventualvorsatzes kommt häufig zum Einsatz, denn sonst würden nur geständige Täter verurteilt werden können.
Aus der Absicht des versuchten Mordes kommt man hier evtl. nur raus, weil der Täter Schrittgeschw. gefahren ist und noch abgebremst hat. Ansonsten liegt der Mordversuch hier Unstrittig vor, mein Jurastudium liegt schon einige Dekaden zurück, aber mit dem auto auf jemanden losjagen ist eigentlich der Beispielsfall des versuchten Mordes.
Es ist auch unproblematisch, hier niedrige Beweggründe abzunehmen. Wer jemanden tötet, weil er sonst zur spät zur Arbeit kommt oder ähnliches, da ist man bei der Abwägung der Rechtsgüter unproblematisch bei den niedrigen Beweggründen.
Was ist denn nicht daran nieder, dass man sich so in seiner Eitelkeit gekränkt fühlt, mal nicht brumm brumm da durchfahren zu können, dass man deswegen einen Menschen umbringt?
Normalpsychologische Gefühle wie Zorn, Wut, Enttäuschung oder Verärgerung können niedere Beweggründe sein müssen es aber nicht zwingend. Es kommt dabei darauf an was die Gefühle auslöst.
Vielleicht reicht dann dazu zu schweigen und es zieht "in Zweifel für den Angeklagten" weil Totschlag aus Wut nicht zwingend ein niederer Beweggrund ist.
Also doch niedere Beweggründe.
In der Realität wird hier nichtmal Anklage wegen versuchtem Totschlag erhoben werden, da hier der Vorsatz zum Töten nicht bewiesen oder angenommen werden kann.
Mit der vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung und dem gefährlichen Eingriff in dem Straßenverkehr (Stichwort Kfz als Waffe) ist der aber glaube ich auch ganz gut bedient. Den Führerschein ist er definitiv erstmal los. Edit: okay der KV Vorsatz ist auch fraglich bei Schrittgeschwindigkeit zumal es wenn nur ein Versuch wäre. Aber Nötigung dürfte noch dazu kommen.
Den Führerschein aufgrund charakterlicher Uneignung, verliert man meines Wissens nach nur nach einer rechtskräftigen Verurteilung. Leider. Denn sonst wäre es wahrscheinlich eine meiner derzeitigen Hauptbeschäftigungen, die Facebook-Kommentare, die eine ganz unzweifelte charakterliche Uneigung zum Führen eines Fahrzeugs erkennen lassen, nach Flensburg zu melden.
Führerschein müsste meiner Meinung nach bei solchen Sachen auf Lebenszeit entzogen werden können, oder eine besonders harte Prüfung für schwere Fälle. Hoffe dass hier nicht mit einem einfachen Idiotentest der Schein zurückgeholt werden kann
Bei Schrittgeschwindigkeit an jemanden vorbeifahren und dann an der Seite schritt lahmarschig bremsend wegschuben als Menschen umbringen zu bezeichnen ist ja mal richtige dramatisierung.
Wenn der Mensch unter die Räder gerät, und der Reifen über den Kopf fährt ist es egal, ob das bei Schrittgeschwindigkeit oder 100 km/h passiert. Wer einen Menschen, der dazu noch nicht aufrecht steht, sondern am Boden ist, anfährt, nimmt in Kauf, dass er unter die Räder kommt.
Der Täter hat nach dem Aufprall sofort gebremst und ist erst langsam weiter gefahren als zu sehen war, dass das Opfer nicht gestürzt ist, also unter die Räder kommen war eher nicht möglich
Der Passant war zu jederzeit sichtbar und der Fahrer fuhr bremsend.
Wo war das Rad am Kopf?
Was soll das denn sein?
Negativ beschleuniged und dann bist du fein raus /s
Ich glaube, die Logik von OP sollte sein: Wenn man vorm Aufprall gebremst hat, ist es völlig OK jemanden mit Gottgeschwindigkeit umzufahren. Der entscheidende Punkt ist, dass man vor dem Aufprall schneller war, als währenddessen.
Mir fällt spontan nur wenig ein, was weniger Beweggrund sein könnte, als 20 Minuten später am Ziel anzukommen.
Politisches Statement könnte es sein, das ist nicht automatisch ein niederer Beweggrund.
Es stimmt: Man muss es nicht unbedingt als niederen Beweggrund auffassen, einem Dritten Schaden zum Zweck des politischen Ausdrucks zuzufügen. Ich würde aber auch nicht ausschließen, dass es einer ist. Für mich klingt es jedenfalls eindeutig nach Terrorismus und mindestens nach einem strafverschärfenden Tatbestand. Wenn es also nicht ausreicht, um vom Totschlag zum Mord zu kommen, dann aber sicher zu einem schweren Fall von Totschlag.