this post was submitted on 18 Apr 2024
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Cannabis

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Sind "öffentlich zugängliche Sportstätten" nur solche ohne Eintritt?

Hintergrund: es ist eine Email eines Betreibers eines Sportparks eingegangen, der die Markierung des besagten Sportparks als geschäftsschädigend betrachtet.

Bisher werden nur Sportstätten rausgefiltert, wenn sie mit access=military oder access=private markiert sind. Wenn es sich bei der Sportstätte um einen Verein handeln würde, wäre access=private passend und alles wäre gut. Aber es ist vermutlich eher von access=customers auszugehen und ich habe keine Ahnung, ob das dann als öffentlich zugänglich gilt oder nicht. Denn grundsätzlich hätte ja alle Zugang, solange nur Eintritt bezahlt wird.

Gibt es dazu rechtlich eindeutige Informationen, wie das im Sinne des Cannabisgesetzes zu interpretieren ist?

Edit: Ich habe das Bundesgesundheitsministerium angeschrieben, mal sehen, wann und was sie antworten. Derweil habe ich den Fall eines Fitnessstudios in Bezug auf Barrierefreiheit gefunden, die zählten in dem Bezug als öffentlich zugänglich, da die zutrittsberechtigte Personengruppe nicht genau bekannt ist: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/bauen/oeffentlich-zugaengliche-gebaeude Das legt die Vermutung nahe, dass bezahlter Eintritt für die Frage nicht von Relevanz sein könnte. Wäre dann Pech für den Betreiber des Sportparks.

@[email protected] #bubatzkarte #CanG #WeedMob

top 13 comments
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[–] [email protected] 4 points 4 months ago (2 children)

Bei dem Bekanntheitsgrad den die Bubatzkarte mittlerweile hat könnte ich mir vorstellen, dass Gesundheits- oder Justizministerium o.ä. dir gerne Auskunft geben/helfen würden

[–] [email protected] 3 points 4 months ago (1 children)

@EyIchFragDochNur
Ich habe das Bundesgesundheitsministerium angeschrieben, mal sehen, wann und was sie antworten.
Derweil habe ich den Fall eines Fitnessstudios in Bezug auf Barrierefreiheit gefunden, die zählten in dem Bezug als öffentlich zugänglich, da die zutrittsberechtigte Personengruppe nicht genau bekannt ist: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/bauen/oeffentlich-zugaengliche-gebaeude
Das legt die Vermutung nahe, dass bezahlter Eintritt für die Frage nicht von Relevanz sein könnte. Wäre dann Pech für den Betreiber des Sportparks.
@cannabis

[–] [email protected] 2 points 4 months ago

Ja um ehrlich zu sein denke ich auch, dass so ziemlich alles gemeint ist wo plötzlich unangemeldet andere/fremde die trainieren können die das stören könnte. Also alles außer Vereine wo idR nur Mitglieder auftauchen und alle bescheid wissen. Schätze ich

[–] [email protected] 1 points 4 months ago (1 children)

@EyIchFragDochNur
Das werde ich dann heute mal machen, die sollten es ja wissen.

@cannabis

[–] [email protected] 3 points 4 months ago

Ich find ja die könnten dir für deinen Service auch wenigstens die Servermiete zahlen oder gleich dir die Idee abkaufen und dich einstellen ✌️

[–] [email protected] 3 points 4 months ago (1 children)

@bubatzkarte @cannabis
Ich hab etwas zum öffentlichem Raum gefunden min 27:45. Passt aber nicht 100% auf das Problem:
https://www.youtube.com/watch?v=-34ezdD4gaY

Ansonsten vielleicht mal den Herr Grubwinkler anschreiben. Möglicherweise antwortet er oder sein Team.
https://www.youtube.com/channel/UCXKlu5bgL_gMgbVX2X2J-zg

[–] [email protected] 1 points 4 months ago

@Hanffreund
Auch eine Idee, ich werde es jetzt erst einmal direkt beim Gesundheitsministerium versuchen. 😃
@cannabis

[–] [email protected] 2 points 4 months ago* (last edited 4 months ago) (1 children)

@bubatzkarte Ich habe keinen juristischen Hintergrund. Aber wenn ich mir die Definitionen für Begriffen wie „öffentliche Gebäude“ und „öffentlicher Raum“ ansehe, gehe ich davon aus, dass darunter nur kommunale Sportplätze und -hallen fallen. Die gehören keiner Firma und keinem Verein, sondern diese teilen sich diese und sie sind grundsätzlich frei zugänglich. Ein access=customers wäre nach der Definition ein Ausschlusskriterium. @cannabis

[–] [email protected] 1 points 4 months ago

@MBrandtner
Leider steht da nicht "öffentliche Sportstätten", sondern "öffentlich zugängliche Sportstätten". Ansonsten wäre die Frage einfacher.
@cannabis

[–] [email protected] 1 points 4 months ago (1 children)

@bubatzkarte
Hm, klingt ziemlich auslegungsverdächtig..
@cannabis

[–] [email protected] 2 points 4 months ago (1 children)

@stubenhocker
Ja, leider, deshalb suche ich ja nach klaren Informationen. Die Polizei wird es am Ende nicht interessieren, was der Betreiber des Sportparks will.
@cannabis

[–] [email protected] 1 points 4 months ago (1 children)

@bubatzkarte
Soll es bei den "Sportstätten" eigentlich um den Schutz von Sporttreibenden gehen, oder wegen Kindern?
@cannabis

[–] [email protected] 1 points 4 months ago

@stubenhocker
Das ist im Cannabisgesetz ja unter "Kapitel 2
Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz, Prävention" zu finden.
Der Inhalt von § 5 scheint sehr deutlich auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen ausgelegt.

@cannabis