this post was submitted on 07 Jun 2024
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Cannabis

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Analog zur Promillegrenze beim Alkohol gibt es künftig für Cannabis am Steuer einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm des Wirkstoffs THC.

Beschlossen wurden auch engere Grenzen für den gemeinsamen Cannabis-Anbau in Vereinen, die ab Juli an den Start gehen können.

all 11 comments
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[–] [email protected] 12 points 2 months ago (1 children)

Was ist das? Es wurde mal auf Menschen gehört, die Ahnung von der Materie haben und nicht wieder irgendein an den Haaren herbeigezogener Unsinn veranstaltet? Ein blindes Huhn und so..

[–] [email protected] 6 points 2 months ago* (last edited 2 months ago) (2 children)

Soweit ich das verstanden habe, soll der Grenzwert einer Wirkung eines Blutalkoholspiegels von etwa 0.2 ‰ entsprechen und ist von einer Gruppe Experten ermittelt worden.

[–] [email protected] 4 points 2 months ago* (last edited 2 months ago) (2 children)

Denke mal er meint das genau andersherum, also dieses mal wurde auf Experten gehört

[–] [email protected] 3 points 2 months ago* (last edited 2 months ago)

Jetzt, wo Du es sagst. Stimmt. Es wurde auf Experten gehört. Wie konnte es dazu nur kommen? Das gehört aufgearbeitet!

[–] [email protected] 2 points 2 months ago

Jop. Vielleicht was wirr geschrieben. War noch nicht ganz wach, Tschuligom.

[–] [email protected] -4 points 2 months ago (1 children)

@Successful_Try543 @Senseless
Experten? In was? Alkoholkonsum kann es ja nicht sein, denn dann wüssten sie, das man mit 0,2 Promille durchaus unfallfrei, vernünftig und sicher fahren kann.
Und das man die Wirkung von THC nicht mit der von Alkohol vergleichen kann.
Das ist eine Alibiveranstaltung zur legitimation der Unwissenheit.
#cannabis

[–] [email protected] 6 points 2 months ago

mit 0,2 Promille durchaus unfallfrei, vernünftig und sicher fahren kann.

Kann, nicht muss. Der Grenzwert ist sehr konservativ gewählt. Mir persönlich wäre auch lieber, man würde die beiden Rauschmittel gleichstellen, also entsprechend 0,2 ‰ mit Fahrauffälligkeit und 0,5 ‰ ohne.

Anmerkung: Mir geht es um die Gleichbehandlung, nicht darum das Fahren unter Einfluss von Rauschmitteln zu verharmlosen.

[–] [email protected] 5 points 2 months ago* (last edited 2 months ago) (2 children)

Gilt das ab heute, oder muss das Gesetz erst noch eingeführt werden?

Edit: Erst lesen, dann fragen. Hab mir das Gesetz jetzt durchgelesen, hat sich erübrigt. Gilt "ab Verkündung", also heute.

Quelle: Seite 7, Art. 4: https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011370.pdf

Und hier für alle Politikinteressierten, damit bleibt man immer auf dem aktuellsten Stand bei Bundestagsgeschehen: https://democracy-app.de/gesetzgebung/311889/sechstes-gesetz-zur-anderung-des-strassenverkehrsgesetzes-und-weiterer-strassenverkehrsrechtlicher-vorschriften/

[–] [email protected] 5 points 2 months ago

Erst lesen, dann fragen. Hab mir das Gesetz jetzt durchgelesen, hat sich erübrigt. Gilt “ab Verkündung”, also heute.

Öh nein?

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Wurde hier noch nicht verkündet: https://www.recht.bund.de/de/home/home_node.html

Muss das Ding noch durch den Bundesrat, weiß das grade jemand?

[–] [email protected] 2 points 2 months ago* (last edited 2 months ago) (1 children)

Gute Frage, steht nicht drin. Ich vermute es gilt ab sofort (also ab Veröffentlichung im Bundesdingsbumsblatt), damit auch die neuen Regelungen für CSCs ab 01.Juli greifen.

Beschlossen hat der Bundestag auch Nachbesserungen am Cannabis-Gesetz, die der Bund den Ländern zugesagt hat. Damit mit den Anbauvereinen vom 1. Juli an keine großen Plantagen entstehen, sollen Genehmigungen verweigert werden können, wenn Anbauflächen oder Gewächshäuser in einem „baulichen Verbund“ oder in unmittelbarer Nähe mit denen anderer Vereine stehen. Verboten werden soll auch, einen gewerblichen Anbieter mit mehreren Dienstleistungen zu beauftragen, um den „nichtgewerblichen Eigenanbaucharakter“ zu sichern. Flexibler sind auf Wunsch der Länder Kontrollen zu handhaben: statt „jährlich“ heißt es nun „regelmäßig“.