Jetzt werden sie mein Gehalt im November um 50% kürzen, um das zu korrigieren.
Das ist keine Gehaltskürzung. Das ist eine "Aufrechnung".
Jetzt hast du den korrekten rechtlichen Begriff. Damit kannst du ein bißchen googeln. Und im Arbeitsvertrag nachlesen, ob sie überhaupt aufrechnen dürfen.
Außerdem dürfen sie dir nur soviel (auf einmal) abziehen, wie über der Pfändungsfreigrenze liegt.