this post was submitted on 25 Jan 2024
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[–] [email protected] 44 points 9 months ago* (last edited 9 months ago) (1 children)

Internetpromi nimmt sich zu wichtig. Kennen wir schon, gibt's auch was Neues?

Obwohl es schon einer besonderen Vermessenheit bedarf, sich ans Verfassungsgericht zu wenden, weil ein (laut eigener Aussage komplizierter) Fall binnen (nur) zwei Monaten verhandelt wird.

[–] [email protected] 19 points 9 months ago (1 children)

Auch am Grundsatz der Subsidiarität (§ 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG) scheiterte es in seinem Fall, denn Heldt habe nicht einmal einen Antrag auf Vorverlegung des Termins (§ 227 Abs. 1 ZPO) gestellt.

Und es wurde wohl nicht mal selbst versucht einen anderen Termin zu finden, sondern direkt das höchste Gericht bemüht.

[–] [email protected] 11 points 9 months ago

Verstehst du das nicht? Die Nullchecker haben ihn nicht von vornherein erkannt und direkt bevorzugt behandelt. Denkst du, daran ändert der Antrag was? Er war doch quasi gezwungen sich nach Karlsruhe zu wenden! /s

[–] [email protected] 20 points 9 months ago (2 children)

Gegen welches Recht soll Twitch überhaupt verstoßen haben?

[–] [email protected] 7 points 9 months ago (2 children)

Das ist doch so dämlich... Das Bundesverfassungsgericht behandelt Fälle unseres Grundgesetzes und wenn ich mich noch richtig entsinne, können unsere Grundrechte nur vom Staat oder staatliche Stellen verletzt werden. Ansonsten gehts zum Bundesgerichtshof.

Ich kann falsch liegen... Also bitte falls da jemand mehr darüber weiß korrigiert mich.

[–] [email protected] 8 points 9 months ago (1 children)

Hier hat sich KuchenTV ja auch beschwert, dass das Gericht auf ein mündliches Verfahren setzt und so die für ihn zeitkritische Entscheidung verzögert. Es ging also hier um das Verhalten des Gerichts und nicht um den spezifischen Fall.

[–] [email protected] 1 points 9 months ago

Ah OK dann vielen Dank für die Aufklärung. Dann lief das ja doch richtig.

[–] [email protected] 2 points 9 months ago (1 children)

Das Bundesverfassungsgericht behandelt Fälle unseres Grundgesetzes und wenn ich mich noch richtig entsinne, können unsere Grundrechte nur vom Staat oder staatliche Stellen verletzt werden.

Grundsätzlich (höhö) stimmt das, aber Grundrechte können durchaus eine sogenannte Drittwirkung zwischen privaten Parteien entfalten. So darf zum Beispiel dein Vermieter nicht jederzeit in deine Wohnung weil die von dem Grundrecht auf Privatsphäre geschützt ist, und jedes Gesetz und/oder Urteil welches das anders sehen würde wäre halt verfassungswidrig.

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte_(Deutschland)#Drittwirkung_von_Grundrechten

[–] [email protected] 2 points 9 months ago

Späte Antwort von mir aber danke für die Aufklärung. Bin ich wieder ein bisschen schlauer.

[–] [email protected] 15 points 9 months ago (1 children)

Kann mir jemand den Menschen erklären? Hab seine Streams nie verfolgt, aber kenne ihn aus manchen Zusammenstellungen oder wenn WBS Legal mal wieder was dazu macht. Mir ist er eher unangenehm aufgefallen, so von oben herab, besserwisserisch. Die wenigen Kommentare, die ich gehört habe von ihm, waren meist eher edgy.

[–] [email protected] 28 points 9 months ago (1 children)

Long story short: Ein unnötiges Drama zwischen einem Streamer und einer Streamerin, das damit beginnt, dass er ihr einen Preis missgönnt, den sie gewonnen hat, und das mit extrem sexualisierten und frauenfeindlichen Beleidigungen ihr gegenüber endet (und korrekterweise mit der Sperrung seiner Accounts).

[–] [email protected] 0 points 9 months ago* (last edited 9 months ago)

Diese Einschätzung teile ich nicht. Die Frau hat einen Preis für die "Gamerin des Jahres" gewonnen, obwohl sie im Vergleich zu vielen anderen nur sehr wenig spielt und die meiste Zeit damit verbringt, nach eigenen Aussagen "linken Aktivismus" zu betreiben. Die Meinung, dass so ein Preis bei dieser Person unangebracht wäre, kann man durchaus vertreten.

Die Frau hat auch eine Bubble um sich geschart, die sich direkt auf alle stürzt, die sie kritisieren - ein kürzliches Beispiel ist zum Beispiel eine sehr kleine jüdische YouTuberin namens "Der Äqualist" die nach den Anfeindungen aus Shurjokas Bubble das Land verlassen hat, da sie sich nicht mehr sicher gefühlt hat.

Man kann schon von Hasskampagnen sprechen. Nur weil jemand von sich selbst behauptet, für das Linke und Gute einzustehen, muss das ja nicht unbedingt wahr sein.

Im aktuellen Fall hat sich Shurjoka halt einfach random auf Twitter beim Twitchsupport über KuchenTV beschwert und er wurde daraufhin ohne Angabe von Gründen gebannt. Ja, der Typ ist ein ziemlicher Assi und hat in der Vergangenheit viel Dreck am Stecken gehabt und der ist auch niemand, den ich persönlich sympathisch finde - aber man muss den aktuellen Fall betrachten und der ist sehr kurios.

Eine gewisse Dringlichkeit besteht in dieser Sache schon, immerhin gehen ihm nun die ganzen Einnahmen flöten während er gesperrt ist. Da kann ich auch verstehen, warum er versucht hat, ein Eilverfahren zu erwirken. Das LG gibt Twitch nämlich sehr viel Zeit um zu reagieren. Twitch entsteht kein Nachteil aus einer längeren Wartezeit, ihm aber schon.

Man muss auch klar sagen: Er hat NICHT den Prozess verloren. Er hat nur keinen früheren Termin für das Einstweilige Verfügungsverfahren bekommen. Ein Hauptsacheprozess ist noch nicht terminiert. Und wenn Twitch nicht mit sinnvollen Banngründen um die Ecke kommt, werden sie ihn auch wieder entsperren müssen.

[–] [email protected] 3 points 9 months ago* (last edited 9 months ago)

Schon ein interessantes Urteil. Auch wenn ich KuchenTV für höchst asozial halte, finde ich die Entscheidung des BVG fragwürdig. Es gibt genug belegte Fälle, in denen die Streamerin Shurjoka Lügen über ihn verbreitet hat, auf die er einfach nur reagiert hat.

Diese hat sich auf Twitter beim Twitchsupport über ihn beschwert und er wurde daraufhin ohne Angabe von Gründen gebannt.

Eine gewisse Dringlichkeit besteht hier ja schon, immerhin gehen ihm nun die ganzen Einnahmen flöten während er gesperrt ist.

Man muss auch klar sagen: Er hat NICHT den Prozess verloren. Er hat nur keinen früheren Termin für das Einstweilige Verfügungsverfahren bekommen. Ein Hauptsacheprozess ist noch nicht terminiert.

Finde die Einschätzung von Tobias Huch dazu sehr interessant. Twitch hat ihm keine Banngründe genannt und wenn es keine gibt, werden sie ihn wieder entsperren müssen. Und er wird es sich dann sicher auch nicht nehmen lassen, Regressforderungen zu stellen.