this post was submitted on 19 Oct 2023
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Ich hab das kurz recherchiert und festgestellt, dass die juristische Kommentarliteratur das offenbar auch so sieht.
Bonusinfo: Für die Strafbarkeit ist Vorsatz erforderlich, es muss einem also zumindest grenzwertig bewusst sein, dass es verboten sein könnte. Mir wäre trotz juristischer Vorbildung nicht ansatzweise in den Sinn gekommen, dass ein abgestoßenes Geweih eine "dem Jagdrecht unterliegende Sache" ist. Die Beweisführung halte ich deshalb für einigermaßen schwierig. Wer es also nicht wusste, braucht alte gefundene Geweihe nicht vorsorglich verstecken.
Dann werde ich diesen Thread mal wieder aus meinem Verlauf löschen
Hallo, hier ist ihre Chatkontrolle. Wir wissen jetzt, dass sie es wissen. MfG dein Staat.
Nein, Vorsatz heißt nicht "ich möchte die verbotene Sache tun", sondern nur "ich möchte die Sache tun". Du vermischst da die Rechtswidrigkeit mit der Schuld. Wenn die Tatbestandsmerkmale wissentlich erfüllt werden, ist die Handlung rechtswidrig, die Schuld erfordert aber, dass man über das Verbot bescheid weiß oder wissen sollte. Wenn das nicht der Fall ist, könnt ein sog. Verbotsirrtum vorliegen. Das Endresultat (keine Verurteilung) wäre identisch, aber es sind zwei verschiedene Dinge und für den Verbotsirrtum müssen schon besondere Umstände vorliegen. Ein bloßes "ich hab das nicht gewusst" reicht da nicht für.
Verbotsirrtum wird selten angewendet, weil in den meisten Fällen das "Wissen sollte" greift. In dem Fall wüsste ich aber auch nicht woher ein nicht Jäger, oder nicht Förster das wissen sollte.
Das ist ja bei vielen Vorschriften so, dass sie nicht unbedingt offensichtlich sind und man sich extra informieren muss. Das Sprichwort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gibt es ja nicht umsonst.
Aber ja, für den Verbotsirrtum braucht es schon sehr besondere Umstände (hatte ich aber auch eigentlich geschrieben). Das Beispiel, dass ich gefunden hatte, war, dass ein Ausländer auf seinem Flug nach Deutschland umgeleitet wird und dann hier etwas tut, was woanders in der Regel erlaubt ist, speziell ein Hakenkreuz offen tragen. Von einem Touristen, der gezielt nach Deutschland reist hätte man das noch erwarten können, dass er sich informiert, bei einem ungeplanten Aufenthalt geht das aber zu weit.
Also schützt Unwissenheit doch vor Strafe?
Wenn man von dem Täter nicht erwarten konnte es zu wissen.
Also z.B. wenn du jemandem etwas klaust, obwohl du nicht weißt das Diebstahl strafbar ist, wirst du trotzdem bestraft, weil irgendwann in deiner Erziehung mal gesagt wurde, dass Sachen klauen nicht in Ordnung ist.
Mir wurde mal von einem Fall berichtet, noch aus DDR Zeiten, in der ein Gastarbeiter aus Afrika nicht wegen schwerer Brandstiftung verurteilt wurde. Er hatte nach einem Streit eine Wohnung angezündet. Er lebte jedoch erst seit kurzem in der DDR, hatte keine Ahnung woraus so ein Mehrfamilienhaus gebaut ist, und wie brennbar Möbel etc. sind. In seiner Heimatregion war es dagegen nicht unüblich, dass bei starken Streits mal das Strohdach von der Lehmhütte angezündet wurde. Das hatte aber keine schweren Folgen und war kulturell akzeptiert.
Weil der Täter in dem Fall nicht nur nicht wusste, dass das Verhalten strafbar ist, sondern es in diesem Fall auch nicht wissen konnte, ist er freigesprochen worden, obwohl es sonst eine schwere Straftat ist.