this post was submitted on 11 Feb 2024
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Deutschland

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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.

Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.

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submitted 9 months ago* (last edited 9 months ago) by [email protected] to c/[email protected]
 

Ich bin nicht mit Allem einverstanden, was mein 18-jähriges Ich verbrochen hat, aber für diese Gewissenserklärung werde ich mich niemals schämen.

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[–] [email protected] 4 points 9 months ago

Das war eigentlich eine relativ einfache Zeit; Anträge wie die von OP sind meist direkt, selten mit einer freundlichen Nachfrage durchgegangen. Wahrscheinlich waren "red flags" in der Begründung, von denen es leider dutzende gab, z. B. früheres Interesse an Zeitsoldat, auf das nicht eingegangen wurde. Bei einigen ist auch der Haken in "Bereitschaft zu Auslandseinsätzen" irgendwie in das Formular bei der Musterung geraten, z. B. indirekt durch "wenn es unbedingt sein müsste, dann Marine" oder ähnliche Bemerkungen. Das war alles kein Problem, solange es erklärt wird und nicht widersprüchlich begründet wird, dass man schon Jahre vor der Musterung total dagegen war. Mit Rechtsmitteln wäre es nach erster Ablehnung sicher durchgegangen.

Es war deutlich schwerer, wenn die Einberufung zum Wehrdienst schon da war; dann immer nur mit Vorladung zur mündlichen Verhandlung, was aber auch mit guter Beratung geklappt hat.

Ich kenne aber auch Leute, die sich geweigert haben, die Begründung an die Rechtslage anzupassen und unbedingt ehrlich bleiben wollten. Verständlich, aber bei bestimmten Gründen dann garantierte Ablehnung. Auch in der einfachen Zeit musste erkennbar sein, dass aus Gewissensgründen bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Staaten immer und grundsätzlich abgelehnt werden, wie bei OP.

Siehe auch meine Antwort auf OP.