this post was submitted on 28 Mar 2024
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Cannabis
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Ich fände es schon gut, wenn nur die Fahrtüchtigkeit betrachtet werden würde. Für die Teilnahme am Straßenverkehr sollte es irrelevant sein, ob jemand regelmäßig Drogen konsumiert, da es darauf ankommt, ob jemand in dem Moment unbeeinträchtigt Fahren kann. Praktisch ist es nicht möglich die Fahrtüchtigkeit einfach zu ermitteln, deshalb wird eben ein allgemeiner Grenzwert festgelegt.
Ein seltener Konsument wird bei geringeren Mengen im Blut sehr viel stärker beeinträchtigt ist, als ein regelmäßiger Konsument. Unabhängig ob es jetzt um Alkohol oder Cannabis geht.
Deshalb muss letztendlich irgendwo die Grenze gezogen werden. Lieber etwas zu niedrig als mehr Verkehrsunfälle zu riskieren. In anderen Ländern sind auch nur 0,2‰ erlaubt.
Irgendein Kriterium das sich objektiv messen lässt muss man ranziehen. Mir ist ein Grenzwert bei dem ein regelmäßiger Hardcorekiffer vielleicht am nächsten Tag noch drüber liegt lieber als im US-Stil Autofahrer bei einer Kontrolle das Alphabet rückwärts aufsagen zu lassen.
3,5ng scheint mir ein guter Kompromiss zu sein.
Bei Alkohol wäre ich allerdings für eine 0,1 Promille-Grenze. Damit wäre klar, dass man kein Auto fahren darf wenn man was getrunken hat, aber man wird nicht wegen einer Schnappspraline, einer Mousse Au Chocolat oder 3 Bananen verknackt.