Obligatorisches Ich bin kein Jurist und dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
- Ein Arztbrief muss geschrieben werden, auch wenn der Patient gegen ärztlichen Rat geht. Das dauert natürlich seine Zeit. Wenn der Patient nicht wartet wird der Brief an den Hausarzt geschickt.
- der Aufenthalt wird trotzdem von der Krankenkasse bezahlt.
- Hausverbot weiß ich nicht, aber ein Arzt darf sich weigern einen Patienten zu behandeln wenn das Vertrauensverhältnis beschädigt ist, zum Beispiel wenn der Patient in der Vergangenheit einfach gegangen ist. Das gilt allerdings nicht wenn der Patient in akuter Lebensgefahr schwebt.
Die anderen Fragen kann ich so spontan nicht beantworten, müsste ich recherchieren aber komme gerade vom Nachtdienst und gehe jetzt erstmal schlafen :) Quelle: Bin Krankenpfleger in einem Akutkrankenhaus