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joined 1 year ago
[–] [email protected] 4 points 3 days ago

Durchaus berechtigte Frage!

[–] [email protected] 5 points 3 days ago (1 children)

Eigenanbau nur für Singles legal.

 

Bayern tun Bayerndinge:

Einem Penzberger (47) wurden vom Balkon zwei Cannabis-Pflanzen gestohlen. Mit im Haus leben auch die Ehefrau und der Sohn (3). Das rief die Polizei auf den Plan.

Penzberg - Ein 47-jähriger Penzberger erstattete am Montag (19. August) Anzeige bei der Polizei. Dem Mann waren am Wochenende zuvor an seiner Wohnanschrift in Penzberg vom Balkon zwei Cannabispflanzen entwendet worden. Der Mann baute diese dort eigenständig an, heißt es von der Polizei.

Der Stehlschaden liegt laut Polizei lediglich im niedrigen zweistelligen Bereich. Da allerdings noch die Ehefrau des Anzeigeerstatters und der dreijährige Sohn mit im Haus leben, werde „das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit geprüft“, teilt die Penzberger Inspektion mit. Beim Anbau von Cannabispflanzen sei nämlich zu gewährleisten, dass andere Personen - insbesondere Minderjährige - keinen Zugang zu den Pflanzen haben.

Doof für ihn, aber insgesamt eine sehr interessante Sache: muss das tatsächlich für die erwachsene Ehefrau unzugänglich sein? Das ist keine Waffe, sondern eine Pflanze.

Es wäre gut, wenn das gerichtlich geklärt würde. Ich würde was für die Anwaltskosten spenden, vielleicht sollte der DHV da was anleiern, was denkt ihr?

[–] [email protected] 10 points 3 days ago (4 children)

Was schützt am besten vor Skorbut? Das würde ich dann nehmen. Ich tippe auf Zwiebel.

[–] [email protected] 3 points 3 days ago

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[–] [email protected] 4 points 5 days ago

Komische Frage, Zartbitter natürlich.

[–] [email protected] 2 points 6 days ago

Auf Volksfesten nur Vaporizer! Das hätte ich jetzt gerne von Karl Lauterbach vorgetragen.

[–] [email protected] 2 points 1 week ago

Die Leute, die mit Cannabis nichts am Hut haben, scheinen das mit dem Eigenanbau massiv zu unterschätzen. Es waren ja nicht nur die Samenhändler teilweise überlastet, sondern auch Händler für Zubehör und Dünger. Gefühlt hat gerade fast jede*r mit entsprechendem Interesse daheim Pflanzen stehen, weil es halt erlaubt ist. Und die ersten Automatikpflanzen werden bereits geerntet.

Wer selber noch nichts gepflanzt hat und jetzt mitbekommt, wie der Freundeskreis die Ernte einfährt, wird vermutlich dann auch bald dabei sein wollen. Je mehr sich das einspielt, desto unbedeutender wird der Schwarzmarkt werden.

[–] [email protected] 24 points 1 week ago (1 children)
[–] [email protected] 38 points 1 week ago

Vor allen Dingen die Leute, die sehr viel Geld verdienen, sollten mehr arbeiten, da lohnt sich das wenigstens. Deren Arbeit ist schließlich viel wertvoller.

[–] [email protected] 49 points 1 week ago (6 children)

I like the "Thought" hint a lot.

[–] [email protected] 3 points 1 week ago

Wtf?

Jack Silver, Regenbogenherz-KolibriLeiter

[–] [email protected] 4 points 1 week ago (1 children)

War der Hinweis zu subtil gewählt? 😅

 

Archivlink

Die Berliner Bezirke wollen die Cannabis-Anbauvereinigungen partout nicht genehmigen und kontrollieren: Vor vier Wochen hatten schon die Gesundheitsstadträte der Bezirke die Zuständigkeit abgelehnt. Nun weisen auch die Leiter aller zwölf Ordnungsämter die Aufgabe in einem Schreiben zurück. Das als „Gemeinsame Sprachregelung“ bezeichnete Dokument liegt dem Tagesspiegel exklusiv vor.

Interessant die Arbeit der Berliner Behörden mal im direkten Vergleich zum Rest Deutschlands zu sehen.

 

Einen Monat nach dem offiziellen Startschuss für Cannabis-Anbauvereinigungen sind in Rheinland-Pfalz erst 13 Anträge auf Zulassung eingegangen. Die Anträge werden derzeit noch geprüft, teilte eine Sprecherin des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Mainz mit.

Jedes registrierte Vorstandsmitglied einer Anbauvereinigung muss ein Führungszeugnis vorlegen, das nicht älter als drei Monate sein darf. Die Räumlichkeiten der Anbauvereine müssen einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen einhalten.

Anträge können dort gestellt werden: https://lsjv.rlp.de/themen/gesundheit/suchtpraevention/cannabis

Es gibt dort auch nochmal eine Auflistung aller notwendigen Unterlagen.

 

Sommerzeit ist Reisezeit.

In Deutschland ist der Besitz sowie der private Anbau von Cannabis seit dem 1. April 2024 unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt bzw. straffrei. Doch wie sieht es in anderen europäischen Ländern aus? Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland gibt einen Einblick in die Rechtslagen in verschiedenen EU-Staaten.

 

Seit dem 1. Juli können volljährige Personen in Deutschland einen Antrag für einen Cannabis-Anbauverein stellen. Seitdem sind bei der Landwirtschaftskammer in Niedersachsen 21 Anträge eingegangen. Davon seien bereits acht genehmigt und acht abgelehnt worden, teilte die Kammer mit. Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn beispielsweise Vorgaben des Jugendschutzes nicht erfüllt sind - und der Anbau zu dicht an einem Spielplatz oder einer Schule geplant ist. Ein Antrag kann erneut gestellt werden, wenn die Mängel behoben sind.

 

Gartenbau zieht nicht mehr so viele Studierende an. Also hat sich die Fachhochschule Erfurt einen Kniff überlegt: Neuer Schwerpunkt ist ab diesem Semester der Anbau von Cannabis.

Ab dem kommenden Semester können sich Studierende an der Fachhochschule Erfurt auf den Anbau von Cannabis spezialisieren. Als Teilgebiet des Bachelorstudiengangs "Gärtnerischer Pflanzenbau" lernen sie, wie sich die Pflanzen züchten und vermehren lassen. Praktika können sie bei Hanfbauern machen.

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Bonusbildchen:

Anderen Menschen ohne ihr Wissen oder Einverständnis berauschende Substanzen zu verabreichen ist Körperverletzung.

 

Archivlink

Die Regeln geht über das gesetzliche Rauchverbot hinaus, das ohnehin in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Der Konsum von Cannabis ist auch in ausgewiesenen Raucherräumen und -bereichen verboten - auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten.

Das Verbot gilt für das Verbrennen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten - andere Arten des Konsums wie zum Beispiel essbare Produkte sind laut Nachrichtenagentur dpa nicht im Gesetz geregelt. Auf dem Landtagsgelände ist der Cannabis-Konsum ebenfalls untersagt.

 
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