Cannabis - alles rund um die Hanfpflanze

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Neuigkeiten rund um das Thema Cannabis

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Matrix: #feddit.org_cannabis:matrix.org

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submitted 1 month ago* (last edited 1 month ago) by [email protected] to c/[email protected]
 
 

Aufgrund des Exodus von feddit.de und weil wintermute, unser liebster verschollener Admin, dort alleiniger Mod war, habe ich mir die Freiheit genommen auf der neuen, glorreichen feddit.org-Instanz eine Partner-community aufzumachen.

Hier soll es vor allem um Neuigkeiten und Diskussionen rund um die seit dem 01. April 2024 in Deutschland entkriminalisierte Cannabis-Pflanze in all ihren Formen, berauschend oder nicht, gehen.

In der Sidebar sind weitere Cannabis-communities verlinkt. Bitte bleibt wie gewohnt zivil und haltet euch an gewohnte Spielregeln.

Obligatorisches: weitere Moderatoren und Künstler für Banner und Icon gesucht! (Bitte hier keine KI Bilder, ich würde diese community gerne etwas "oldschool" halten...). Bei Interesse bitte in diesem Faden mitteilen.

Bleibt sauber, Enthusiasten!

Edit: Es gibt jetzt auch einen unverschlüsselten (!) Matrix Raum #feddit.org_cannabis:matrix.org

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Bayern tun Bayerndinge:

Einem Penzberger (47) wurden vom Balkon zwei Cannabis-Pflanzen gestohlen. Mit im Haus leben auch die Ehefrau und der Sohn (3). Das rief die Polizei auf den Plan.

Penzberg - Ein 47-jähriger Penzberger erstattete am Montag (19. August) Anzeige bei der Polizei. Dem Mann waren am Wochenende zuvor an seiner Wohnanschrift in Penzberg vom Balkon zwei Cannabispflanzen entwendet worden. Der Mann baute diese dort eigenständig an, heißt es von der Polizei.

Der Stehlschaden liegt laut Polizei lediglich im niedrigen zweistelligen Bereich. Da allerdings noch die Ehefrau des Anzeigeerstatters und der dreijährige Sohn mit im Haus leben, werde „das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit geprüft“, teilt die Penzberger Inspektion mit. Beim Anbau von Cannabispflanzen sei nämlich zu gewährleisten, dass andere Personen - insbesondere Minderjährige - keinen Zugang zu den Pflanzen haben.

Doof für ihn, aber insgesamt eine sehr interessante Sache: muss das tatsächlich für die erwachsene Ehefrau unzugänglich sein? Das ist keine Waffe, sondern eine Pflanze.

Es wäre gut, wenn das gerichtlich geklärt würde. Ich würde was für die Anwaltskosten spenden, vielleicht sollte der DHV da was anleiern, was denkt ihr?

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cross-posted from: https://slrpnk.net/post/12486855

Bald ist es so weit. Der Herbst kommt, und die ersten photoperiodischen Outdoorhecken fangen zu blühen an.

Das Problem dabei ist, dass einige hier mehr als 50 g ernten werden.
Theoretisch könnte man also, weil noch nicht geerntetes Cannabis nicht als Besitz zählt, über mehrere Tage verteilt ernten und somit immer innerhalb der erlaubten Besitzmenge sein.

Diejenigen, die kein Growzelt haben, wollen sich mit ihrer einen Ernte das restliche Jahr versorgen.
Da die Herstellung von Hasch (und anderen Separationen) ja explizit erlaubt ist, wollte ich hier einen Sammelthread erstellen, was ihr so für Ideen und Techniken habt, um eure Ernte kompakt zu kriegen.

Was ist nicht erlaubt?

Explizit verboten ist die Herstellung von Extrakten, also das Herauslösen des Harzes mit Hilfe von Lösemitteln (Alkohol, Butan, CO2, etc.).
Sowas sollte also nicht vorgeschlagen werden.

Es sind nur physikalische Methoden, z.B. Temperatur, Reibung, etc., erlaubt.


Postet also eure Ideen hier unten, gerne mit weiterführenden Links oder eurer persönlichen Anleitung.

Gerne auch fancy Techniken, z.B. mit Ultraschall. So Klassiker wie Eishasch sind natürlich auch gerne gesehen :)
Ich freue mich auf eure Vorschläge! 🙂

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Seit April 2024 ist der Konsum und Besitz von Cannabis in Deutschland teilweise legal. Aber in vielen Bundesländern verzögert sich die Umsetzung, weil die Behörden nicht wissen, wie genau das Gesetz umgesetzt werden soll. DW sprach darüber mit dem Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes, Georg Wurth.

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„Das Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz scheint zu wirken“, sagt Volksfestleiter Daniel Winklmaier. Als Verantwortlicher für das Fest sei ihm kein Fall bekannt, bei dem es Probleme gegeben habe. Winklmaier sind auch aus den vergangenen Jahren keine Drogen-Probleme beim Gäubodenvolksfest bekannt. Ab und an seien bei Personen in der Stadt Drogen gefunden worden, das habe aber eher mit der örtlichen Disco- und Bar-Szene zu tun, mutmaßt er.

Der Name des Gesetzes war mir auch neu. Aber Hauptsache man stampft was aus dem Boden das eigentlich völlig unnötig ist, in doppelter Hinsicht. Laut CanG eh verboten, wegen Jugendschutz und nach eigener Aussage gab es da auch sonst noch nie Probleme mit.

Stammwähler und ein paar andere Ewiggestrige stoßen darauf mit dem Humpen an.

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Malawi hat vor einiger Zeit das Anbauverbot von Cannabis zu medizinischen Zwecken aufgehoben. Hunderte Farmer haben teure Lizenzen erworben – doch die Korruption blüht besser als das Gras. Das Geld ist weg und niemand kauft die Ernte ab.

Meine Meinung: Fr. Baerbock und Hr. Krauterbach to the rescue! Phase 2 und Entwicklungshilfe mit einem Streich

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Archivlink

Die Berliner Bezirke wollen die Cannabis-Anbauvereinigungen partout nicht genehmigen und kontrollieren: Vor vier Wochen hatten schon die Gesundheitsstadträte der Bezirke die Zuständigkeit abgelehnt. Nun weisen auch die Leiter aller zwölf Ordnungsämter die Aufgabe in einem Schreiben zurück. Das als „Gemeinsame Sprachregelung“ bezeichnete Dokument liegt dem Tagesspiegel exklusiv vor.

Interessant die Arbeit der Berliner Behörden mal im direkten Vergleich zum Rest Deutschlands zu sehen.

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Einen Monat nach dem offiziellen Startschuss für Cannabis-Anbauvereinigungen sind in Rheinland-Pfalz erst 13 Anträge auf Zulassung eingegangen. Die Anträge werden derzeit noch geprüft, teilte eine Sprecherin des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Mainz mit.

Jedes registrierte Vorstandsmitglied einer Anbauvereinigung muss ein Führungszeugnis vorlegen, das nicht älter als drei Monate sein darf. Die Räumlichkeiten der Anbauvereine müssen einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen einhalten.

Anträge können dort gestellt werden: https://lsjv.rlp.de/themen/gesundheit/suchtpraevention/cannabis

Es gibt dort auch nochmal eine Auflistung aller notwendigen Unterlagen.

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Sommerzeit ist Reisezeit.

In Deutschland ist der Besitz sowie der private Anbau von Cannabis seit dem 1. April 2024 unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt bzw. straffrei. Doch wie sieht es in anderen europäischen Ländern aus? Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland gibt einen Einblick in die Rechtslagen in verschiedenen EU-Staaten.

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Seit dem 1. Juli können volljährige Personen in Deutschland einen Antrag für einen Cannabis-Anbauverein stellen. Seitdem sind bei der Landwirtschaftskammer in Niedersachsen 21 Anträge eingegangen. Davon seien bereits acht genehmigt und acht abgelehnt worden, teilte die Kammer mit. Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn beispielsweise Vorgaben des Jugendschutzes nicht erfüllt sind - und der Anbau zu dicht an einem Spielplatz oder einer Schule geplant ist. Ein Antrag kann erneut gestellt werden, wenn die Mängel behoben sind.

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Gartenbau zieht nicht mehr so viele Studierende an. Also hat sich die Fachhochschule Erfurt einen Kniff überlegt: Neuer Schwerpunkt ist ab diesem Semester der Anbau von Cannabis.

Ab dem kommenden Semester können sich Studierende an der Fachhochschule Erfurt auf den Anbau von Cannabis spezialisieren. Als Teilgebiet des Bachelorstudiengangs "Gärtnerischer Pflanzenbau" lernen sie, wie sich die Pflanzen züchten und vermehren lassen. Praktika können sie bei Hanfbauern machen.

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Archivlink

Die Regeln geht über das gesetzliche Rauchverbot hinaus, das ohnehin in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Der Konsum von Cannabis ist auch in ausgewiesenen Raucherräumen und -bereichen verboten - auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten.

Das Verbot gilt für das Verbrennen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten - andere Arten des Konsums wie zum Beispiel essbare Produkte sind laut Nachrichtenagentur dpa nicht im Gesetz geregelt. Auf dem Landtagsgelände ist der Cannabis-Konsum ebenfalls untersagt.

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Der Freistaat hat von Anfang an keinen Hehl daraus gemacht, dass der Weg zum legalen Anbau möglichst beschwerlich werden soll. Man wolle sich an allem beteiligen, was das Cannabis-Gesetz außer Kraft setze oder verzögere, kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bereits im Februar an. Eine neue Kontrolleinheit mit 20 neuen Planstellen beim LGL wurde eigens geschaffen, um „extremst restriktiv“ mit den Anbauvereinigungen umzugehen.

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Archivlink zur Sicherheit: https://archive.ph/my1x6

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Nach Angaben des Justizministeriums wurden bis Mitte Juni 33 Gefangene aus bayerischen Gefängnissen entlassen, weil ihre Strafe vor dem Hintergrund der Gesetzesänderung neu bewertet werden musste. Darunter war nach Angaben der Staatsanwaltschaft München I auch ein Arzt, der Cannabis verschrieben und damit gegen zur Tatzeit noch geltendes Recht verstoßen hatte.

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Mit all den Meldung über verschleppte Umsetzung von Recht und Ordnung im Rahmen des CanG möchte ich mal eure Erfahrung abfragen.

Seit Anfang Juli könnten Interessierte eigentlich einem mit dem CanG eingeführten Cannabis-Social-Clubs beitreten um gewisse Vorteil zu genießen. Es scheint aber massiv an der Umsetzung zu scheitern, was man allgemein so liest.

Wie sieht es bei euch aus? Seid ihr schon Mitglied oder plant in nächster Zeit einem Club beizutreten? Schon Kontakt zum lokalen CSC gehabt? Gründet ihr vielleicht selbst gerade einen?

Gerne dürft ihr auch euren Frust über die - zum Teil mutwillige - Verschleppung von Recht und Gesetzt loswerden (aber zivil bleiben, bitte...).

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Viel Arbeit, wenig Ertrag – und in etlichen Aspekten sogar kontraproduktive Ergebnisse: So lässt sich zusammenfassen, wie die Verantwortlichen in der Staatsanwaltschaft München I nach einem Vierteljahr über die Teil-Legalisierung von Cannabis denken. Es sei ja nicht Aufgabe einer Staatsanwaltschaft, über Gesetze zu urteilen, sagte Behördenleiter Hans Kornprobst am Donnerstag bei einem Pressegespräch. Um direkt anschließend dann genau das zu tun. Für „sehr fragwürdig“ hält Kornprobst manche Auswirkungen des neuen Gesetzes.

Die Staatsanwaltschaft stramm auf Linie der Staatskanzlei. Gewaltentrennung war gestern.

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Regeln für Cannabis-Konsum

Nachdem der Cannabis-Teillegalisierung im Bund hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigt, das Gesetz in Bayern „extremst restriktiv“ anzuwenden. Hohe Bußgelder gibt es bereits, am Mittwoch hat der Landtag die Regeln noch mal verschärft. Mit den Stimmen von CSU, FW und AfD wird das Gesundheitsschutzgesetz (GSG) geändert, das regelt, wo Rauchen verboten ist. Der Konsum von Cannabis wurde darin bislang nicht erwähnt, er war ja nirgends erlaubt. Wegen der Teillegalisierung ändert sich das jetzt.

Überall, wo das Rauchen verboten ist, gilt künftig auch explizit ein Konsumverbot für Cannabis: unter anderem in öffentlichen Gebäuden, dem Landtag und in Gaststätten. Das Verbot gilt auch für Schulen, Kitas, Sport- und Spielplätze – wobei das Bundesgesetz dort ohnehin einen Verbotsradius von 100 Metern vorsieht. In Bayern wird das Kiffen nun aber auch in Außenbereichen von Gaststätten und auf Volksfesten untersagt. Tabakkonsum nicht, weshalb Toni Schuberl (Grüne) in der Debatte von einer „Unwucht“ sprach. Zusätzlich gibt die Gesetzesänderung den Kommunen die Möglichkeit, das Kiffen auf bestimmten öffentlichen Flächen zu verbieten. Man müsse „klare Kante“ zeigen, sagte Thorsten Freudenberger (CSU). Er begründete die neuen Regeln mit dem Gesundheitsschutz, vor allem für Jugendliche. Die Gefahren nannte auch Schuberl „unbestritten“. Zugleich verwies er auf Studien, wonach jährlich Zehntausende an den Folgen von Tabak- und Alkoholkonsum sterben. „An Cannabis stirbt niemand“, sagte Schuberl, dessen Fraktion wie die SPD gegen die Regeln stimmte.

Erwähnenstwert ist vielleicht dass bei allen Beschlüssen immer CSU, FW und AfD gleich abgestimmt haben. Bewertet das wie ihr wollt...

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Netter Artikel der die derzeitige Lage und die Pläne für 2. Säule gut zusammenfasst.

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