this post was submitted on 14 Nov 2024
71 points (100.0% liked)
DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
2033 readers
369 users here now
Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.
Ursprünglich wurde diese Community auf feddit.de gegründet. Nachdem feddit.de mit immer mehr IT-Problemen kämpft und die Admins nicht verfügbar sind, hat ein Teil der Community beschlossen einen Umzug auf eine neue Instanz unter dem Dach der Fediverse Foundation durchzuführen.
Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:
Eine ausführliche Sidebar mit den Serverregeln usw. findet ihr auf der Startseite von feddit.org
___
founded 4 months ago
MODERATORS
you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
view the rest of the comments
Der Artikel gibt eine gute Zusammenfassung und Beschreibung der Argumentation.
Der erste Punkt I.1. des Urteils sagt: Der geänderte/neue Artikel § 218a ist nicht mit dem Grundgesetz 1.1 und 2.2.1 vereinbar. Und die Beratung ist nicht ausreichend um die Grundgesetz Paragraphen auszuhebeln..
Im Konflikt stehen Artikel 1.1 und 2.2.1 des Grundgesetzes
Eine Urteilsbegründung ist dort, im Volksanzeiger, leider nicht direkt ersichtlich.
Über Suche der Titelnummer ", über dejure zu servat.unibe.ch, da steht unten mehr, und ich glaube es beginnt mit der Urteilsbegründung und erst danach der Interpretation und weiteren Erläuterungen und Verweisen oder ausführlicher/weiterer Urteilsbegründungstext? Jedenfalls hier die Punkte des ersten Blocks in Gänze:
Die Argumentation ist also, dass der Staat eine Schutzpflicht des Lebens hat. Und zwar auch Rechte der Mutter entgegenstehen, diese die des Kindes aber nicht aushebeln.
Ich kann mir vorstellen dass das heute auch anders geurteilt würde. Einfach weil sich, zumindest in meiner Wahrnehmung oder Erwartung, die Einschätzung, ab wann es Leben ist, oder menschliches Leben ist, oder das Leben einer Person ist, auf später verschoben ist. Früher gab es die Vorstellung des heiligen Lebens, und man hatte wenig Ahnung davon wie sich das Leben konkret im Mutterleib entwickelt. Heute hat man das biologische Wissen, und sieht sogar im Ultraschall wie es sich entwickelt. Ist eine kleine Biomasse an Zellen, die alleine in keinem Fall Lebensfähig ist, bereits ein Mensch und eine Person? ("Mensch", "Jeder") Inwiefern kann man von "körperlicher Unversehrtheit" sprechen wenn sich der Körper noch entwickelt und noch nicht als solcher erkennbar ist?
In jedem Fall eine Interessante Frage. Auch in Abgrenzung der Menschenrechte und des Grundgesetzes. Menschenrechte vs Grundrechte (Mensch vs Leben und potenzieller Mensch?).
Sehe ich auch so, man kann das GG dahingehend auch neu und anders auslegen. Let‘s do it!
Das hat das BVerfG schon entschieden: Ab der Befruchtung haben wir einen individuellen Menschen, ab der Nidierung, der Punkt an dem die Natur selbst entscheidet ein bestimmtes Leben zur Frucht zu bringen, gibt's das Recht auf Leben. Eine befruchtete Eizelle entwickelt sich nicht zum, sondern als Mensch.
Wenn du an der Linie rumdoktorst dann fallen auch die ganzen Urteile von wegen Präimplantationsdiagnostik weg. Dann können Eltern Eizellen nach Augenfarbe aussuchen weil die Menschenwürde so früh noch nicht greift.
Das steht im ersten Kommentar verlinkten Artikel aber anders:
Darüber sprechen wir ja gerade. Ich nehme an zu meinst dieses Urteil von 1993 über das wir gerade sprechen?
Kannst du mir genau sagen wo es das definiert hat? Ich hab die von mir zitierten Punkte nochmal durchgelesen und sehe da keine solche Definition. Kannst du denn bestätigen ob das die Urteilsbegründung ist oder nicht?
Die Urteilsbegründung schlussfolgert Konsequenzen des Lebens und der Grundrechte. Sie definiert nicht den Beginn des Lebens, in diesem Urteil, soweit ich das sehen kann.
Ein Mensch kann schon existieren aber noch keine Mutter mit ihm schwanger sein. "Menschenwürde ab Befruchtung" ist kein Ding dass du in der Schwangerschaftsentscheidung finden wirst das steht irgendwo bei Präimplantationsdiagnostik. Da gehts darum dass es gegen die Menschenwürde verstößt wenn man aufgrund von willkürlicher Kriterien nicht an der "welche Zelle wird eingepflanzt"-Lotterie teilnehmen darf.
Beginn der Schwangerschaft ist die Nidation (wenn sich die befruchtete Eizelle einnistet) und ab da gilt das Recht auf Leben, das ist C I im BVerfGE 39, 1.
Du könntest jetzt sagen "Das Recht auf Leben beginnt erst später", das wäre mit "Menschenwürde ab Befruchtung" zumindest logisch kompatibel, "Vor der X. Woche Schwangerschaft ist das gar kein Mensch" würde damit aber brechen.
Referenz: BVerfGE 39, 1 - Schwangerschaftsabbruch I 1975