this post was submitted on 18 Jun 2023
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Deutschland

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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.

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[–] [email protected] 14 points 1 year ago (4 children)

Mit dem Antrag soll über eine verfassungsrechtliche Überprüfung des Gesetzes der Weg für eine Erhöhung der persönlichen Freibeträge, Senkung der Steuersätze und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer geöffnet werden. Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer wurden seit 2008 nicht erhöht. Im Gegensatz dazu seien – so die Kritik Bayerns – die Inflation sowie die Boden- und Immobilienpreise massiv gestiegen.

Achtung unpopulär - aber das sehe ich schon als Problem. Häuser in Bayern in guten Lagen liegen mittlerweile fast alle bei einer >1Mio Bewertung. Der Freibetrag muss angepasst werden.

[–] [email protected] 35 points 1 year ago (3 children)

Direkt voraus: Ich will mich hier nicht um genaue Freibeträge streiten. Von mir aus kann man das gerne inflationsbereinigen, da habe ich kein Problem mit. Das ist aber nicht das eigentliche Ziel.

  1. Meistens wird das ja nicht auf einmal geerbt. Alle 10 Jahre kann man ein paar hunderttausend Euro verschenken, Teilerbschaft wenn der erste Elternteil verstirbt, Geschwister die was abbekommen, eigene Kinder die schon erben und so weiter und so fort.

  2. Eine Million Euro sind etwa 40 Jahre Vollzeit bei Mindestlohn. Das ist auch in Bayern sehr viel Geld.

Dass Bayern sein Wohnpreisproblem nicht in den Griff bekommt (bzw. bekommen will) ist doch hier nur wieder der Vorwand, um wesentlich reichere zu entlasten - wie bei der Abgeltungssteuer. Man sollte auf beides nicht hereinfallen.

[–] [email protected] 7 points 1 year ago (1 children)

Mit dem Vorwand zur Reichenentlastung könntest du gut Recht haben, es wäre nicht das erste Mal. Mit einer Inflationsbereinigung wäre ich schon komplett zufrieden, aber ja, ich stimme dir zu, es ist heutzutage schon noch gut möglich das Erbe so zu stückeln, um in den allermeisten Fällen die Erbschaftssteuer zu umgehen.

[–] [email protected] 8 points 1 year ago (1 children)

Deswegen nennt man die Erbschaftssteuer unter Steuerberatern auch Idiotensteuer. Denn außer dem "toidschen Orbeida" ist niemand so blöd mit der Vermögensübertragung bis zum Ableben zu warten.

[–] [email protected] 1 points 1 year ago

Muss man so machen!

[–] [email protected] 6 points 1 year ago
[–] [email protected] -5 points 1 year ago (1 children)

das setzt voraus, dass man bereits Jahrzehnte vor dem eigenen Tod seinen Nachlass geklärt hat und nur noch überschreiben muss. Wie du sagst da können nur reiche.

Wenn ich mir Mitte 50 mal ein Haus halbwegs ab bezahlt hätte lol dann reicht das nicht mehr um da viel zu überschreiben.

alless was ich möchte ist, dass mein Sohn mal was davon hat dass sich sein Urgroßvater eine kleine Wohnung erspart hat, ohne dass man die verkaufen muss um die Steuer zu bedienen. Ist das so verwerflich? Die Eigennutzungsbindung ist völlig weltfremd. Dann doch lieber Gold im Garten vergraben.

[–] [email protected] 15 points 1 year ago (2 children)

Du kannst ein Haus auch in Teilen mit mit lebenslangem Wohnrecht verschenken. Da geht's nicht nur ums Geld.

alless was ich möchte ist, dass mein Sohn mal was davon hat dass sich sein Urgroßvater eine kleine Wohnung erspart hat, ohne dass man die verkaufen muss um die Steuer zu bedienen. Ist das so verwerflich?

Du hast Glück! Dank des Freibetrags fallen auf eine kleine Wohnung (und Strohmänner) eh keine bzw. kaum Steuern an, dafür musst du die nicht verkaufen.

Oder er vermietet sie, und zahlt darüber die gestundeten Steuern ab.

Und selbst wenn er sie verkaufen müsste hätte er ja immer noch mehrere hunderttausend Euro, für die meisten Menschen also jahrzehntelange Arbeit, Bar auf der Hand. Gibt schlimmeres.

Die Eigennutzungsbindung ist völlig weltfremd.

Warum? Die ganze Debatte wird so sentimental aufgezogen, man könne niemanden zwingen sein Elternhaus zu verkaufen, der Uropa hat sich ne kleine Wohnung erspart, blablabla, aber dann auch drin zu wohnen ist zu viel verlangt?

Tl;DR: Du fällst auf Angstmacherei auf Boulevardniveau herein.

[–] [email protected] -1 points 1 year ago

Ist halt doof für den Beschenkten wenn der Vater zwar mit 52 einen Anteil verschenkt...um dann mit 60 am Herzinfarkt zu versterben. Dann bist du nämlich innerhalb der Frist und zahlst auf einmal auch darauf.

Ich kenne einen Fall in dem das Finanzamt versucht hat jemandem die mit 33 Vollwaise geworden ist (tödlicher Verkehrsunfall von Eltern+Schwester) noch einen Strick daraus zu drehen,dass ihr Vater sie während ihres zweiten Masterstudiums und ihrer Promotion finanziell unterstützt hat und ihren "Studienunterhalt" einfach weiter bezahlt hat. Das galt dann als Schenkung. Ebenso hat es sie richtig gefickt in welcher Reihenfolge ihre Familie gestorben ist - denn dadurch trat der Erbschaftsfall verzögert ein. Auf gut Deutsch: Es wäre für sie finanziell besser gewesen,wenn ihre Schwester zuletzt und nicht sofort gestorben wäre.

Das System muss - und das sage ich als Befürworter der Erbschaftssteuer - reformiert werden. Damit sowas genauso wenig passiert wie die "Döpfner" Ausnahme.

[–] [email protected] 27 points 1 year ago (2 children)

Die Freibeträge sind doch eh zu hoch und für den Fall, dass man selbst einzieht gibt es Sonderreglungen das es auch über den Freibetrag kostenlos ist. Wieso soll ich als Einzelkind ohne eigene Leistung eine Millionen an Kapital erben können ohne steuern darauf zahlen zu müssen?

[–] [email protected] -1 points 1 year ago (2 children)

ist dir klar, dass sehr viel Wohnraum in München alten omis gehört die die Immobilie dann an ihre Kinder und enkel vererben. Nur hat keiner so viel geld und muss wegen der Steuer das haus verkaufen. Das Haus geht aber dann ab die Vonovia oder sonst wen und die langjährigen Mieter die von der sozialen ader der omi profitiert haben werden raus renoviert. Das ist ein reales Problem in München.

[–] [email protected] 8 points 1 year ago (1 children)

Wenn du drinne wohnst must du auch keine Steuern zahlen, ansonsten kannst du es vermieten und davon völlig problemlos die Steuern bezahlen.

[–] [email protected] 0 points 1 year ago* (last edited 1 year ago) (1 children)

Stimmt so leider nicht. Du musst

a) noch 10 Jahre drin wohnen bleiben (kannst also auf jegliche Job Flexibilität scheißen) - hier ist es v.a ein "Top oder Flop" System, kein "Abwohnen" der Steuer. *

b) darf die Immobilie nicht mehr als 200m² Wohnfläche haben (und da wird anders als im Mietbereich sehr großzügig gerechnet)

c) musst du die Steuer zum Verkehrswert des Erbzeitpunktes zahlen. (Was ein Problem ist,wenn die Preise sinken wie aktuell in M in einigen Lagen). Richtig gut wird es,wenn die Verhältnisse nicht ganz klar sind - die Gerichte brauchen Jahre und du darfst ggf. noch nicht vermieten (zahlst aber aus dem Restvermögen so vorhanden den Erhalt) um dann von jetzt auf gleich die gesamte Erbschaftssteuer zahlen zu dürfen. Klar,kann man einen Kredit aufnehmen und hoffen,dass es mit dem Vermieten klappt. Es gibt aber halt genug Leute in Deutschland die weil alt, arbeitslos, behindert, krank, bereits bestehnd verschuldet, eben nicht mal eben einen Kredit aufnehmen können. Stunden tut das FA aber an dieser Stelle nicht,da ja Vermögen vorhanden ist.

*: Tragisches Beispiel: ich habe im erweiterten Bekanntenkreis jemanden der das Haus seiner Eltern geerbt hat. Ganz schlimme Bruchbude, aber hey, mietfrei ist mietfrei. Selbst wenn dir die Bahnstrecke quasi durch den Vorgarten führt. Nach 9 Jahren hat er einen schweren Schlaganfall und wird selber Fall für's Heim. Bäm. Erbschaftssteuer volles Programm. Damals war aber halt die Lage in der betreffenden Gemeinde noch nicht so prekär+das Grundstück nicht so nah an der Bahn. Es gilt aber der Zeitpunkt der Erbschaft. Seine Cousine als Betreuerin musste die Bude eh verkaufen weil Pflegekosten, mit der Erbschaftssteuer drauf kam am Ende aber sprichwörtlich nix für die Pflegekasse raus. Er ist rechtskräftig in Privatinsolvenz.

(Wohlgemerkt: ich bin für eine Erbschaftssteuer - nur müssen wir das besser gestalten. Auch um des sozialen Friedens Willen - es kann nicht sein,dass Döpfner ne Milliarde umsonst kriegt und am anderen Ende solche Fälle passieren. )

[–] [email protected] 7 points 1 year ago* (last edited 1 year ago) (1 children)

b) darf die Immobilie nicht mehr als 200m² Wohnfläche haben (und da wird anders als im Mietbereich sehr großzügig gerechnet)

Die Immobilie darf durchaus mehr als 200m² Wohnfläche haben. Aber nur 200m² sind steuerfrei. Für den übersteigenden Teil gibt es dann immer noch die regulären Freibeträge. Mal Hand aufs Herz, wieviele Immobilien soll es da in Deutschland geben wo da noch substantiell Erbschaftsteuer rumkommt?

Nach 9 Jahren hat er einen schweren Schlaganfall und wird selber Fall für’s Heim. Bäm. Erbschaftssteuer volles Programm.

Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz, denn der Gesetzgeber hat an exakt diesen Fall gedacht, als er in §13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG schrieb:

Die Steuerbefreiung fällt mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt, es sei denn, er ist aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert;

Dass man aufgrund seines medizinischen Zustandes in ein Pflegeheim muss ist ein zwingender Grund i.S.d. Gesetzes, ergo fällt hier nicht rückwirkend die Befreiung weg.

[–] [email protected] 1 points 1 year ago
  1. In der Tat unglücklich formuliert von mir, du hast dahingehend natürlich Recht. 200m² sind am Land aber gar nicht so ungewöhnlich, gerade wenn es um Höfe geht. Diese haben oft relativ viel Wohnfläche da früher ja oft noch Knechte,Mägde,etc. dort lebten. Hast du das nicht hinreichend in Einheiten getrennt ist das oft ein riesen Problem.

  2. Sinngemäßes Zitat aus diesem Fall: "Da eine Pflege auch durch einen ambulanten Pflegedienst durchführbar wäre, ist kein zwingender Grund nach (..) gegeben." Kann ein Betreuer der das möchte natürlich gegen Klagen,wird im Regelfall aber keine aufschiebende Wirkung erzielen, auch wenn ich die Chancen durchaus sehr gegeben sehe das zu gewinnen.

Zwingender Grund wird zuletzt oft sehr rigide ausgelegt wenn man sich die letzten Urteile ansieht.

[–] [email protected] 3 points 1 year ago

Wieso muss ich mein Haus verkaufen, wenn ich es erbe und versteuern muss? Wenn ich die Steuern nicht bar zahlen kann, kann ich es hypothekisieren und dann halt Tilgung zahlen. (Genauso wie die Leute die sich mit Mühe und Not eine Immobilie gekauft haben, weil sie nicht in den Genus eines Erbes gekommen sind.) Dafür nutzniese ich davon aber auch. Entweder weil ich es selbst bewohne und mir Mietkosten spare oder weil ich es vermiete und Mieten einnehme.

[–] [email protected] 2 points 1 year ago

Mag sein, aber wer ein Haus erbt, hat aber einen großen Nutzen davon. Insbesondere in Zeiten, in denen sich Normalverdiener kaum aus eigener Kraft ein Haus kaufen können. Immobilienmilionäre, die sich 5 Häuse zusammen geerbt und vermietet haben und sonst einer gering bezahlten Arbeit nachgehen, profitieren ja dafür in besondem Maße von den vergleichsweise geringen Einkommenssteuern. Das Bezahlen der Steuern dürfte auch kein Problem sein, da man ja die Immobilien im Zweifel auch hypothekisieren kann. Die Erbschaftssteuer dient ja primär dazu das Anhäufen von Werte bei einzelnen über Generationen hinweg zu begrenzen.

Das Argument, es wurden schon Steuern gezahlt lasse ich auch nicht gelten. Steuern werden ja nach Nutzen erhoben. Was sollen dann Leute sagen, die sich kein Haus leisten können und dann von versteuertem Geld die Miete zahlen müssen.