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[-] [email protected] 30 points 3 weeks ago

In einer Stellungnahme der Bundespolizei hieß es dazu, im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen hätten die Beamten in den frühen Morgenstunden des 14. Juni bei Altmädewitz in Brandenburg eine fünfköpfige afghanische Familie gestoppt, die versucht hatte, unerlaubt einzureisen. Die Familie habe polnische Asylbescheinigungen für die Erwachsenen und polnische Heimausweise für die Kinder dabeigehabt; sie habe vor den deutschen Beamten kein Asylgesuch formuliert. Nach der Rechtslage sollte sie daher wieder nach Polen zurückgeführt werden.

Nach Angaben der Bundespolizei wurde der polnische Grenzschutz über das Gemeinsame Zentrum in Swiecko informiert, dass man die Familie übergeben wolle. "Da eine Reaktion der polnischen Seite auch auf Nachfrage für mehrere Stunden ausblieb, entschieden sich die Beamten dafür, die Familie mit einer Streife an die deutsch-polnische Grenze bei Hohenwutzen zu fahren, um sie von dort nach Polen zu entlassen."

Unterwegs klagten die Kinder der Familie demnach über Unwohlsein, weshalb die Bundespolizisten in dem Ort Osinow Dolny eine Apotheke ansteuerten, um Erste Hilfe zu ermöglichen. Da die Mutter der Kinder ihr Handy auf der Dienststelle der Bundespolizei vergessen hatte, habe man sie mit einem Streifenwagen zurück nach Brandenburg gebracht und dann wieder nach Polen zu ihrer Familie. Der Vorfall werde mit den polnischen Kollegen "intensiv nachbereitet", hieß es in dem Statement der Bundespolizei.

Ist wohl die andere Seite der Geschichte. Klingt nicht nach ordnungsgemäßen Vorgehen, aber nur basierend auf dem Auzug im verlinkten Bild hätte ich mir etwas anderes vorgestellt. Ich persönlich warte auf mehr Informationen, bis ich das bewerten kann. Beide Seiten haben ein Interesse die Situation sehr einseitig darzustellen.

Ich wüsste z.B. gerne was denn die normale bzw. vertretbare Reaktionszeit der polnischen Behörden ist, falls so ein Antrag auf Überführung gestellt wird. Weil wenn die Familie illegal eingereist ist, dann ist ja die Konsequenz, dass man sie solange festhalten muss, bis die polnischen Behörden reagieren. Mehr als 4 Std oder potenziell übernacht stelle ich mir das auch nicht so lustig vor für 3 Kinder.

[-] [email protected] 6 points 3 weeks ago

Da eine Reaktion der polnischen Seite auch auf Nachfrage für mehrere Stunden ausblieb

Ich frage mich halt auch, wie diese Nachfrage ausgesehen hat.
Wenn man direkt anruft, kann eine Reaktion ja nicht komplett ausbleiben.
Die Bundespolizei wird doch wohl die Nummer vom polnischen Grenzschutz haben.

[-] [email protected] 3 points 3 weeks ago

Wenn man direkt anruft, kann eine Reaktion ja nicht komplett ausbleiben.

"Müssen wir prüfen, wir rufen dann zurück", und dann nicht zurückrufen, so ungefähr.

[-] [email protected] 2 points 3 weeks ago

Äh doch, nennt sich „nicht rangehen“.

[-] [email protected] 2 points 3 weeks ago

Wenn keiner ran geht, kann man aber auch nicht behaupten man hätte den anderen informiert.

[-] [email protected] 1 points 3 weeks ago

Die haben erst ne Email geschrieben, aber keine Antwort bekommen. Dann haben sie angerufen und es ist keiner rangegangen.

Das kenne ich so auch aus meinem beruflichen Alltag nur zu gut.

[-] [email protected] -3 points 3 weeks ago

sie habe vor den deutschen Beamten kein Asylgesuch formuliert

tja, wie sagt der Deutsche: selber schuld.

Schön, dass du erstmal abwartest, um das zu bewerten. Um die menschenverachtenden Umstände unseres Asylsystems zu verstehen, ist das zum Glück nicht nötig.

[-] [email protected] 5 points 3 weeks ago

sie habe vor den deutschen Beamten kein Asylgesuch formuliert

tja, wie sagt der Deutsche: selber schuld.

Ich finde ehrlich gesagt diesen Satz schon im Artikel etwas komisch. Irgendwie wird hier finde ich impliziert, dass sie das hätten machen sollen und ihnen diese Option deiner Meinung nach absichtlich nicht dargelegt wurde. Aber es wurde doch offensichtlich festgestellt, dass sie eine polnische Asylbescheinigung haben, was sie meinem Verständnis nach automatisch für ein deutsches Asylverfahren disqualifiziert. Nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG. hat man kein Recht auf Asyl, wenn bereits Asyl in einem anderen EU-Staat läuft, oder irre ich mich hier?

Schön, dass du erstmal abwartest, um das zu bewerten. Um die menschenverachtenden Umstände unseres Asylsystems zu verstehen, ist das zum Glück nicht nötig.

Soll das jetzt ein Vorwurf an mich sein? Keine Ahnung warum du denkst, dass ich hier in irgendeiner Weise das derzeitige Asylsystem unterstütze. Im Gegenteil, gerade weil ich den derzeitigen Zustand für falsch halte, finde ich es wichtig den Fokus dort zu behalten, wo auch tatsächlich das Problem ist. Und hier ist die Lage wie ich finde nicht unbedingt eindeutig, deswegen wäre es schädlich das zusehr in den Fokus zu rücken und vorschnell ein Urteil zu fällen.

[-] [email protected] -1 points 3 weeks ago

Freizügigkeit ist Menschenrecht! Überall. Für jeden. In jede Richtung!

this post was submitted on 17 Jun 2024
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